Recht, TV-Ausstrahlung zu untersagen?

Nehmen wir einmal an, jemand veranstaltet monatlich ein Comedy-Event. Eine TV-Produktionsfirma möchte nun einen Beitrag für eine Fernseh-Boulevard-Sendung über die nächste Veranstaltung machen. Dem Veranstalter kommen die Motive der Produktionsfirma nicht sehr ehrenhaft vor, er macht sich Sorgen, daß seine Veranstaltung und seine Künstler falsch und/oder in schlechtem Licht dargestellt werden.

Hat der Veranstalter juristisch die Möglichkeit, die Ausstrahlung des Beitrags erst (schriftlich) zu erlauben, wenn er ihn gesehen hat? Kann er überhaupt verlangen, ihn vorher zu sehen?
Anders formuliert: Kann der Veranstalter nach Fertigstellung und Voransicht des Beitrages bzw. bei Verweigerung der Voransicht der Firma die Ausstrahlung dessen untersagen?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

hallo
bin zwar kein jurist, geschweige denn ein RA fuer medienrecht, aber hier duerfte auf jeden fall uach das recht am eigenen bild spielen.
so wie ich verstabnden habe, handelt es sich ja um ein privates comedyevent. das waer ja wohl das letzte wenn jeder ohne genehmigung mit ner kamera auftauchen kann.
beitrag vorher sehen: na wenn das mal klappt. ich hab die erfahrung gemacht, wenn die journalisten oder die medien einmal was haben, machen sie damit was sie wollen.
auf der anderen seite: jede werbung ist ne gute werbung kann man auch sagen oder wie es so schoen heisst: hauptsache der name wird richtig geschrieben. so viel leute erreicht man unter Umstaenden nie wieder so billig.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Jein…
Natürlich gibt es gesetzliche Möglichkeiten,einen Beitrag zu unterbinden…
es stellt sich da dann aber die Frage,ob man sich selber dabei
mehr schadet als nützt…

Denn was du einem Journalisten nicht verbieten kannst,ist seine
freie Meinung zu äußern…

Wenn der dann in der Sendung z.B. sagt:
„Eigentlich sollte jetzt ein Beitrag über die Firma „ACME“ kommen,aber da uns das Gericht XXXYZ dessen Sendung untersagt hat,sehen Sie jetzt Werbung“…

Nicht zu beanstanden aber trotzdem unter Umständen Katastrophal für
die Firma…

mfg

Frank

Hi,

versuch doch einfach die „abnahme“ des fertigen beitrages vertraglich abzusichern.
Falls die da nicht zustimmen und mit prsserecht ankommen, solltest du abwägen was wichtiger ist; der imagegeinn oder evtl. -verlust…

LG Alex:smile:

so wie ich verstabnden habe, handelt es sich ja um ein
privates comedyevent.

Nein, schon öffentlich.
Aber in relativ kleinem Rahmen.

das waer ja wohl das letzte wenn jeder
ohne genehmigung mit ner kamera auftauchen kann.

Naja, auftauchen möchte der Veranstalter sie ja lassen.
Er will es ja ggf. erst verbieten, wenn er den fertigen Beitrag gesehen hat.

beitrag vorher sehen: na wenn das mal klappt. ich hab die
erfahrung gemacht, wenn die journalisten oder die medien
einmal was haben, machen sie damit was sie wollen.

Ist auch meine Erfahrung.

auf der anderen seite: jede werbung ist ne gute werbung

Das ist ein häufig gehörtes Dogma. Aber ich zweifele das an. Wenn man nicht „irgendwas“ machen will, Hauptsache Medieninteresse, sondern, was man tut, mit Anspruch tut, dann gibt es durchaus auch schlechte Werbung.

Und mal ehrlich: Wenn man einen Verriß auf RTL Explosiv gesehen hat: Möchte man da noch hin, wenn man anspruchsvoller Künstler oder Zuschauer ist?

so viel leute erreicht man
unter Umstaenden nie wieder so billig.

Allerdings sind es von den Hunderttausenden nur ein derart geringer Prozentsatz, die es interessiert und für die es in Frage käme, die Veranstaltung zu besuchen.
Und ob die paar 0,0…01% sich dann nicht abschrecken lassen, wenn die Sache als miese Gag-Parade oder Nachwuchsschubsen dargestellt wird?
(So möge sich die Produktionsfirma in Ihrer Anfrage angehört haben.)

Naja, danke allen für Hinweise und Meinungen…

Der Veranstalter wird versuchen, vertraglich ein Vetorecht zugesichert zu bekommen.