Nehmen wir einmal an, jemand veranstaltet monatlich ein Comedy-Event. Eine TV-Produktionsfirma möchte nun einen Beitrag für eine Fernseh-Boulevard-Sendung über die nächste Veranstaltung machen. Dem Veranstalter kommen die Motive der Produktionsfirma nicht sehr ehrenhaft vor, er macht sich Sorgen, daß seine Veranstaltung und seine Künstler falsch und/oder in schlechtem Licht dargestellt werden.
Hat der Veranstalter juristisch die Möglichkeit, die Ausstrahlung des Beitrags erst (schriftlich) zu erlauben, wenn er ihn gesehen hat? Kann er überhaupt verlangen, ihn vorher zu sehen?
Anders formuliert: Kann der Veranstalter nach Fertigstellung und Voransicht des Beitrages bzw. bei Verweigerung der Voransicht der Firma die Ausstrahlung dessen untersagen?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!