Hallo.
Mal angenommen: Ein Strafverfahren wird eingestellt und die Kosten die Staatskasse zu tragen hat, müsste der eigene RA trotzdem bezahlt werden? Mal angenommen: Das Angebot vom StA gegen 300 € Verfahren einzustellen wäre wegen Unschuld abgelehnt worden, könnte der RA noch 500 € kosten?.. Danke und Gruß
Hallo!
Lies mal hier rein, ich finde, es ist gut erklärt, wann die Kosten der Verteidigung übernommen werden und wann nicht.
http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/infos-zu-den-k…
MfG
duck313
Hallo
Mal angenommen: Ein Strafverfahren wird eingestellt und die Kosten die Staatskasse zu tragen hat, müsste der eigene RA trotzdem bezahlt werden? Mal angenommen: Das Angebot vom StA gegen 300 € Verfahren einzustellen wäre wegen Unschuld abgelehnt worden, könnte der RA noch 500 € kosten?..
Angenommen man würde mit diesen Begriffen ‚kosten verteidiger einstellung des verfahrens‘ googeln und den 2. Link von oben anklicken, könnte man eventuell einen interessanten Beitrag finden.
Viele Grüße
PS: Ich verlinke die Seite nicht, weil mir bei so einer Gelegenheit schon mal unterstellt wurde, ich würde Werbung betreiben, und mein Beitrag gelöscht wurde.