Recht und Kosten

Hallo.
Mal angenommen:  Ein Strafverfahren wird eingestellt  und die Kosten die Staatskasse zu tragen hat,  müsste der eigene RA trotzdem bezahlt werden? Mal angenommen: Das Angebot vom StA gegen 300 € Verfahren einzustellen wäre wegen Unschuld abgelehnt worden, könnte der  RA noch 500 € kosten?.. Danke und Gruß

Hallo!

Lies mal hier rein, ich finde, es ist gut erklärt, wann die Kosten der Verteidigung übernommen werden und wann nicht.
http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/infos-zu-den-k…

MfG
duck313

Hallo

Mal angenommen:  Ein Strafverfahren wird eingestellt  und die Kosten die Staatskasse zu tragen hat,  müsste der eigene RA trotzdem bezahlt werden? Mal angenommen: Das Angebot vom StA gegen 300 € Verfahren einzustellen wäre wegen Unschuld abgelehnt worden, könnte der  RA noch 500 € kosten?..

Angenommen man würde mit diesen Begriffen ‚kosten verteidiger einstellung des verfahrens‘ googeln und den 2. Link von oben anklicken, könnte man eventuell einen interessanten Beitrag finden.

Viele Grüße

PS: Ich verlinke die Seite nicht, weil mir bei so einer Gelegenheit schon mal unterstellt wurde, ich würde Werbung betreiben, und mein Beitrag gelöscht wurde.