Rechtliche Schritte

Ehemann und Ehefrau haben bei der Trennung vereinbart dass fast der gesamte Hausrat bei der Ehefrau (mit 3 Kids) verbleibt.
Der Ehemann hat daraufhin eine Übersicht erstellt wie aber der finanzielle Ausgleich aussehen könnte (da viele Neugeräte / -möbel dabei sind).
Die Ehefrau weigert sich aber im friedlichen auch nur einen Cent zu zahlen bzw. diese Übersicht anzuerkennen.
Welche rechtlichen Schritte kann der Ehemann jetzt unternehmen um zu seinem Geld oder einer anderen Aufteilung der Möbel (was beiden nichts nutzen würde, da Ehefrau die Möbel braucht und der Mann komplett wieder eingerichtet ist :smile: ) zu kommen. Hab leider (oder zum Glück?) noch keine Erfahrungen mit Rechtsanwälten etc. Der Streitwert liegt ungefähr bei 1.700 € (lt. Berechnung des Ehemannes).

Hallo,

wenn es bei einem Ehepaar eine Trennung gegeben hat, wird es über kurz oder lang wohl die Scheidung geben. Im Laufe der Scheidung im „Verbund“ die Hausratsteilung beantragen.

Allerdings frage ich mich, ob es Sinn macht wegen einem Streitwert von 1.700 Euro überhaupt zu streiten. Wie kann der gesamte Hausrat Möbel und Geräte insgesamt nur 3.400 Euro wert sein? Davon die Hälfte würden ja den Streitwert von 1.700 Euro ausmachen. Meinst Du mit Streitwert die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten? Streitwert ist der Wert der Gegenstände um die gestritten wird.

Wenn die Aufstellung von der Ehefrau nicht anerkannt wird, kann man auch „Zeugen“ (Freunde, Verwandte usw. die den Hausrat kennen) bitten, dass sie bestätigen, dass dieser oder jener Gegenstand vorhanden gewesen und bei der Ehefrau verblieben ist.

Gruß
Ingrid

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Hallo!

Der Ehemann sollte froh und dankbar sein, so billig davonzukommen.

Außerdem würde es mir persönlich der Anstand gebieten, mich nicht für Möbel auszahlen zu lassen, die meine Kinder benutzen…

Just my 2 Cents…

Grüße,

Mathias

Der Ehemann sollte froh und dankbar sein, so billig
davonzukommen.

Weil…?

Neugierig:
Levay

Hi!

Der Ehemann sollte froh und dankbar sein, so billig
davonzukommen.

Weil…?

…1.700 Eur bei einer Scheidung gar nichts sind.

Da war meine Trennung ohne Rechtsstreit vor 2 Jahren ja schon deutlich teurer.

Neugierig:
Levay

Grüße,

Mathias

Hallo,

Allerdings frage ich mich, ob es Sinn macht wegen einem
Streitwert von 1.700 Euro überhaupt zu streiten. Wie kann der
gesamte Hausrat Möbel und Geräte insgesamt nur 3.400 Euro wert
sein? Davon die Hälfte würden ja den Streitwert von 1.700 Euro
ausmachen. Meinst Du mit Streitwert die Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten? Streitwert ist der Wert der Gegenstände um die
gestritten wird.

Also wir haben vor 12 Jahren geheiratet und neue Möbel gekauft. Als wir vor knapp 2 Jahren erneut umgezogen sind haben wir einige Möbel/Geräte neu erstanden. Jetzt habe ich über die AfA-Berechnung herauszurechnen versucht wie hoch der noch vorhandene Abschreibungswert ist. Und da komme ich auf ca. 3400 € (die altmöbel - darüber würde ich mich ja gar nicht streiten) die wir (nach abzug der bisherigen afa) investiert haben.
Wie hoch Anwaltskosten etc. wären hab ich absolut keine Ahnung (ich trenn mich nicht so oft :smile: ). Dann wäre natürlich zu überlegen ob es sich lohnt (deshalb möchte ich ja auch eine außergerichtliche Einigung erzielen).

Wenn die Aufstellung von der Ehefrau nicht anerkannt wird,
kann man auch „Zeugen“ (Freunde, Verwandte usw. die den
Hausrat kennen) bitten, dass sie bestätigen, dass dieser oder
jener Gegenstand vorhanden gewesen und bei der Ehefrau
verblieben ist.

Wir hatten kurz nach der Trennung eine Aufstellung gemacht in der vermerkt wurde, wer welchen Gegenstand erhält (Möbel/Geräte) und diese Liste wurde auch von beiden unterschrieben.
Sie möchte eben nur nicht meine Berechnung anerkennen die zu einem friedlichen Ausgleich führen (dafür musste sie ja keine Möbel neu kaufen und herumfahren, aufbauen etc.).

Hallo Tobias,

vergiß die 1.700 Euro, schreibe sie in den Wind. Wegen der „paar“ Euros (klar ist relativ) würde ich weder einen außergerichtlichen noch einen gerichtlichen Streit provozieren. Verhärtet die Fronten bei den Sachen wo es wirklich um etwas geht - bei den Kindern bzw. dem Kindesumgang zum Beispiel.

Du musst das Thema Hausratsteilung weder gerichtlich noch außerhalb überhaupt ansprechen.

Erbsenzählerei kommt bei keinem Richter gut an.

Gruß
Ingrid

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