Rechtliches zum Makler

Hallo,
meine Schwiegermutter möchte Ihr Haus verkaufen und damit einen Makler beauftragen. Wie siehts aber aus, wenn sie nun während der Makler schon aktiv aber noch nicht erfolgreich war, selbst einen Käufer findet? Hat dann der Makler Anspruch auf Vergütung? Wie lange muss man sich als Verkäufer an den Makler gebunden sehen? Z.B. wenn der Makler nicht erfolgreich ist? Wer kann im Netz Seiten empfehlen, die einen da schlauer machen? Ich möchte mich da gern schlau machen, da es ja auch in diesem Bereich schwarze Schafe gibt.
Danke und Gruss
Sebastian

Hallo,

heute muss in der Regel der Verkäufer nichts zahlen, sondern nur der Käufer.(ich würde den Markler danach fragen)
Ihr könnt immer Euch das Recht vorbehalten, selbst einen Käufer zu suchen.
Kein Problem!

Grüsse Ingo

Hallo Sebastian,

es kommt auf den Vertrag an, der mit dem Makler geschlossen wurde.

Ich würde immer erst dann zahlen, wenn das Haus rechmäßig übertragen ist und auch eine Klausel machen, die besagt, dass bei Rückgabe des Objektes der Makler die Provision zurückzahlen muss.

Viele Grüße
Utemaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
meine Schwiegermutter möchte Ihr Haus verkaufen und damit
einen Makler beauftragen. Wie siehts aber aus, wenn sie nun
während der Makler schon aktiv aber noch nicht erfolgreich
war, selbst einen Käufer findet?

Der Fall ist im Vertrag zu klären.

Hat dann der Makler Anspruch

auf Vergütung? Wie lange muss man sich als Verkäufer an den
Makler gebunden sehen?

Der Vertrag sollte eine maximale Laufzeit von 6 Mondaten haben. Bedenke aber, daß der Makler auch Anspruch aus deiesem Vertrag hat, wenn ein Interessent erst nach mehreren Jahren den Kaufvertzrag unterschreibt, sobald der Makler nachweisen kann, daß dem Käufer das Objekt durch den Makler bekannt wurde.

Z.B. wenn der Makler nicht erfolgreich

ist? Wer kann im Netz Seiten empfehlen, die einen da schlauer
machen?

Geh doch auf die Seiten dder Maklerverbände:

RDM = Ring Deutscher Makler

Ich möchte mich da gern schlau machen, da es ja auch

in diesem Bereich schwarze Schafe gibt.

Nicht mehr als anderswo auch. Es gibt mehr schurkenhafte Autoverkäufer als schurkenhafte Makler. Aber während man nem Versicherungsvertreter seine Provision zubilligt, wird sie dem Makler nicht gegönnt.

gruss
winkel

Hallo,

da ich selbst Maklerin bin, kann ich dir wohl recht gut Auskunft geben.
Leider weiß ich nicht, wie euer Vertrag aussieht.
Habt ihr eine sogenannte Individualklausel in den Vertrag aufgenommen, die besagt, dass der Makler auch dann Provision erhält, wenn er den Käufer nicht vermittelt hat?

Diese Klausel MUSS aber eben individuell geschrieben sein, nicht in einem Vordruck. Sie darf auch nicht bei mehreren Kunden gleich vereinbart werden.

Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, seine Immobilie auch durch einen privaten Kontakt zu verkaufen, ohne dass der Makler dann eine Provision erhält. Außer wenn eben eine RECHTSWIRKSAME Klausel vereinbart wurde.

Das steht zwar fast in keinem Vertrag, ist aber gesetzliches Recht.

Vertragsabhängig könnten jedoch die Auslagen auf Nachweis geltend gemacht werden. Aber auch dieser Betrag kann nicht irre hoch angesetzt werden. Es gibt da eine gesetzliche Höchstgrenze. Den Höchstbetrag weiß ich leider gerade nicht, denn ich hatte diesen Fall noch nicht.

Noch Fragen? Dann mail mir ruhig!

Liebe Grüße
Petra

Hallo Petra,
erstmal vielen Dank für die Informationen. Zur Zeit besteht noch kein Vertrag. Nur wollten wir uns über evtl. Fallstricke im kleingedruckten informieren. Im Prinzip sehe ich auch kein Problem, das Haus zu verkaufen (gepflegtes Haus in gesuchter Lage). Aber den Makler wollen wir schon aus dem Grund, damit rechtlich alles ordentlich über die Bühne geht und wir einen Marktgerechten Preis erzielen.
Gruss Sebastian