Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage.
Person X hat einen „Vertrag/Kaufbestätigung“ per Mail erhalten. Da wird die Abholung einer Küche mit Preis und Ort usw. bestätigt.
Der Abholer ist aber nicht gekommen. Seine Antwort war nur: „Nee brauche die Küche doch nicht mehr und es wäre ihm egal, dass Person X extra Urlaub genommen hätte“. Bei dem Abholer handelt es sich um einen Gewerbetreibenden.
Wie stehen die Chanchen von Person X hier mit anwaltlichem Beistand auf die Abholung zu bestehen. Laut den Recherchen wurde per Mail ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.
Lohnt es sich für Person X dagegen vorzugehen?