Reiserecht - Flugrecht

man stelle sich vor : Für den 31.08. hat man einen Anschlußflug von Zürich nach Stuttgart gebucht (Erster Flugabschnitt war z. B. Istanbul - Zürich wo auch alles ok war)  Dieser Abflug  für Zürich - Stuttgart war geplant für 17:25 Uhr. Ankunft in Stuttgart wäre um 18.10 Uhr gewesen. Nach Wartezeit erklärt man dann den Leuten aber, dass der Flug wegen technischer Mängel ausgefallen sei und die Passagiere mit dem Bus nach Stuttgart gefahren werden. Ankunft in Stuttgart war dann um 21.30 Uhr. Bis man vom Flughafen mit dem Zug  dann noch nach Hause ist war es mittlerweile 23 Uhr . Man bringt eine Beschwerde online vor und bekommt eine Referenznummer. Eine Woche später  - es tut sich nix - schreibt man wieder eine E-mail mit der entsprechenden Referenznummer. Es vergeht wieder eine Woche ohne dass geantwortet wird. Sollte man nun schriftlich Beschwerde einlegen?  Gibt es Fristen die laufen? Wie weiter vorgehen?

Freundliche Grüße

M. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5fqfe

Obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, gilt für sie seit 2006 ebenfalls EU-Verordnung EG 261/2004. Demnach unterstelle ich mal, dass Ihnen dieselben Rechte zustehen wie in der EU.
Dass sich Fluggesellschaften zunächst einmal querstellen - anfangs durch mehrfaches Ignorieren, später durch simple Ablehnung - kenne ich aus eigener Erfahrung.

Ich bin kein Rechtsanwalt, kann Ihnen also keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Ich selbst bin aber durch Hartnäckigkeit immer an mein Recht gekommen und kann Ihnen nur raten, weiterhin E-Mails mit angeforderter Antwortsbestätigung abzusetzen, einen Einschreibebrief mit der entsprechenden Forderung abzufassen und evtl. noch andere Gremien einzuschalten (siehe http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierr…). Wenn das alles nichts nutzt, bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Auch diesen habe ich schon bestritten, erst vor der angedrohten gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Fluggesellschaft dann eingelenkt.
Leider ist das oft ein langer Weg, denn durch diese Verzögerungstaktik werden viele Antragsteller abgeschreckt. Da hilft nur Sturheit und ein langer Atem.

Leider ist das oft ein langer Weg, denn durch diese
Verzögerungstaktik werden viele Antragsteller abgeschreckt. Da
hilft nur Sturheit und ein langer Atem.

Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Christ.

Hallo,
um Ihren Entschädigungsanspruch zu prüfen, wäre es in diesem Fall wichtig zu wissen, mit welcher Fluglinie sie fliegen sollten. Die EU-Fluggastrechte gelten nämlich einerseits bei allen Flügen, die aus der EU starten; andererseits bei allen Flügen mit einem EU-Ziel, wenn es sich um eine Fluglinie aus der EU oder aus der Schweiz, Island oder Norwegen handelt.
Mal angenommen, sie sind mit einer Schweizer oder deutschen Linie geflogen, dann haben Sie aufgrund dessen, dass ihre Verspätung 3:20 Stunden betragen hat, Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro. Außerdem wäre die Fluggesellschaft verpflichtet gewesen, sie über den Grund der Verspätung in Kenntnis zu setzen und sie über Ihre Fluggastrechte aufzuklären. Mehr dazu hier: Passagierrechte - Fluggastrechte.

Hallo,

danke für Ihr Interesse: Der Flug war bei einer schweizer Fluggesellschaft. Der Grund für die Annulierung des Flugs wurde genannt: Technische Probleme, Mängel am Flugzeug. Bis dato erfolgte keine Reaktion.