Reklamation innerhalb einer Woche - Geld zurück?

Hallo!

Jemand kauft sich ein Kleidungsstück und trägt es einmal. Nach dem ersten Waschen ist das Oberteil komplett mit schwarzen Fusseln übersät. Logischerweise bringt man das Kleidungsstück zum Laden zurück und fragt nach. Der Verkäufer schiebt es auf den Kunden. Taschen und ähnliches würden solche Fusseln verursachen. Aber er schickt das Kleidungsstück ein und verspricht, falls die Reklamation angenommen wird, darf sich der Kunde ein neues aussuchen.

Hat der Kunde in diesem Fall nicht das Recht auf Geld zurück, da der Schaden ja innerhalb der Garantiezeit (ja sogar innerhalb der Umtauschfrist) aufgetreten ist?

Dürfen nach einer Woche - nach einmal tragen und einmal waschen - solche Schäden auftreten? Dürfen sie dem Kunden zugeschrieben werden? Muss der Kunde nachweisen, dass er keine „Fusseltasche“, sondern einen belüfteten Rucksack trägt?

Danke und liebe Grüße,
die Lidscha

So wie das klingt, kamen die Fusseln ja wohl nicht vom gekauften Kleidungsstück.
Gibt es hier kein Waschboard???

Hallo Lidscha,

Hat der Kunde in diesem Fall nicht das Recht auf Geld zurück,
da der Schaden ja innerhalb der Garantiezeit (ja sogar
innerhalb der Umtauschfrist) aufgetreten ist?

Gewährleistung, nicht Garantie! Recht zur Nacherfüllung, d.h.
Lieferung einer mangelfreien Sache, ist IMHO gegeben. Erst wenn dies
verweigert wird, hast Du ein Recht auf Minderung oder zum Rücktritt.

Dürfen nach einer Woche - nach einmal tragen und einmal
waschen - solche Schäden auftreten?

Nein.

Dürfen sie dem Kunden
zugeschrieben werden?

Nein, aber versuchen kann man´s, oder? :wink:

Muss der Kunde nachweisen, dass er keine
„Fusseltasche“, sondern einen belüfteten Rucksack trägt?

Schau mal in die FAQ:1152: Sachmangelhaftung vs. Garantie? Du musst
nichts beweisen.

Gruß - Jaschiii