Hallo!
Jemand kauft sich ein Kleidungsstück und trägt es einmal. Nach dem ersten Waschen ist das Oberteil komplett mit schwarzen Fusseln übersät. Logischerweise bringt man das Kleidungsstück zum Laden zurück und fragt nach. Der Verkäufer schiebt es auf den Kunden. Taschen und ähnliches würden solche Fusseln verursachen. Aber er schickt das Kleidungsstück ein und verspricht, falls die Reklamation angenommen wird, darf sich der Kunde ein neues aussuchen.
Hat der Kunde in diesem Fall nicht das Recht auf Geld zurück, da der Schaden ja innerhalb der Garantiezeit (ja sogar innerhalb der Umtauschfrist) aufgetreten ist?
Dürfen nach einer Woche - nach einmal tragen und einmal waschen - solche Schäden auftreten? Dürfen sie dem Kunden zugeschrieben werden? Muss der Kunde nachweisen, dass er keine „Fusseltasche“, sondern einen belüfteten Rucksack trägt?
Danke und liebe Grüße,
die Lidscha