Ich habe eine Frage an die Experten. Ein befreundetes Unternehmen hat im Ausland alle elektronischen Teilekataloge aller Fahrzeughersteller als Remote Katalog zur Verfügung gestellt. Die Kataloge sind nicht übers Internet verfügbar. Sie können aber remote freigeschaltet werden. Ich möchte nun aber das meine Kunden und Freunde im Internet erfahren, dass ich für sie die Freischaltung beantragen kann und veröffentliche nun die Liste der Kataloge die nun remote verfügbar sind. Kann mich der Hersteller der Kataloge auf Urheberrechtsverletzung verklagen?
Einen kleinen Hintergrund, laut der Gruppenfreistellungsverordnung der europäischen Union sind die Hersteller verpflichtet die Kataloge freien Händlern und Werkstätten zur Verfügung zu stellen.