Rentnerin und Zusatzeinkommen, geht das?

Folgendes Problem: Eine Rentnerin erhält zu ihrer Rente eine Witwenrente und hat eine Firma.
Schmälert sich die Witwenrente bzw. die Gesamtrenteneinkünfte, wenn über die Firma Einnahmen erzielt werden?

Danke.

Hallo !

Das geht bei Altersrentnern grundsätzlich schon. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen,egal ob angestellt oder selbstständig.

Es findet aber eine Anrechnung bei den Krankenkassenbeiträgen statt,bei Selbstständigkeit mus man sich m.E. völlig selbst versichern,auch für die Rentenhöhe,nicht nur für den Zusatzverdienst.
Man fällt also aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner heraus.

MfG
duck313

Hallo @yellowsun,

die gleiche Frage hattest Du schon im Steuerbrett gestellt und heute ergänzende Angaben gemacht.
Aber auch diese Angaben reichen insgesamt nicht aus.

Du musst grundsätzlich unterscheiden zwischen „Hinzuverdienstgrenze“ bei Altersrenten und „Einkommensanrechnung“ bei Hinterbliebenrenten.
Bei Altersrenten gilt die Hinzuverdienstgrenze bis zum 65. Lebensjahr (noch).
Bis 400 Euro monatlich sind rentenunschädlich. Bei höherem Einkommen wird die Rente nur teilweise oder ggf. überhaupt nicht mehr gezahlt.
Dies ist aber kein Thema mehr da die Rentnerin bereits über 65 Jahre alt ist.

Etwas anderes gilt bei Hinterbliebenenrenten. Hier findet eine Einkommensanrechnung statt.
Näheres findes DU hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Je höher das Einkommen um so geringer wird der Zahlbetrag der Witwenrente, ggf. bis zum Zahlbetrag „Null“

Ich empfehle die Broschüre zunächst erst einmal aufmerksam zu lesen und dann ggf. weitere Fragen zu stellen.

Die Frage der Krankenversicherung (siehe Beitrag von duck313) ist natürlich auch zu beachten.

Gruß von Triximaus

Hallo,

grundsätzlich ist das richtig, allerdings sollte noch erwähnt werden, dass nur hauptberuflich Selbständige nicht in der KVdR. versichert werden können. Nebenberuflich Selbständige können in der KVdR. verbleiben, müssen aber für das Arbeitseinkommen Beiträge entrichten, wenn dieses Arbeitseinkommen derzeit 131,25 € mtl. übersteigt.
Gruß
Czauderna

Doppelposting ‚Steuern‘!
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