Hallo zusammen,
eine Reperaturwerkstatt beschädigt eine Befestigungsschraube. Diese kann die Werkstatt nicht ersetzen, da nicht vorrätig bzw. anderweitig besorgbar. Der Hersteller bietet die Schraube nur in Gänze (hier ein Bremssattel) an.
Ist der Auftraggeber, Wechsel der Bremsbeläge, nun verpflichtet den gesamten Bremssattel zu erwerben bzw. die nun nicht mehr funktionstüchtige Bremse hinzunehmen? Oder muss die Werkstatt Risiko und damit Kosten übernehmen.
Besten Dank und Grüße
Sebastian