Reperaturschaden

Hallo zusammen,
eine Reperaturwerkstatt beschädigt eine Befestigungsschraube. Diese kann die Werkstatt nicht ersetzen, da nicht vorrätig bzw. anderweitig besorgbar. Der Hersteller bietet die Schraube nur in Gänze (hier ein Bremssattel) an.
Ist der Auftraggeber, Wechsel der Bremsbeläge, nun verpflichtet den gesamten Bremssattel zu erwerben bzw. die nun nicht mehr funktionstüchtige Bremse hinzunehmen? Oder muss die Werkstatt Risiko und damit Kosten übernehmen.

Besten Dank und Grüße

Sebastian

Hallo Sebastian77,

wenn die Werkstatt im Rahmen ihres Auftrages etwas noch kaputter macht, als es war, muss sie das beheben.

Das nennt man Tätigkeitsschäden, die sind idR über die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt mitversichert.

Logisches Example, vergleichbar und mit Logik des Rechtsempfindens nachzuvollziehen:
Meine Werkstatt muss meine Winterreifen aufziehen =Auftrag.

Versehentlich fällt dabei mein Auto von der Hebebühne runter.

Natürlich muss der Urzustand wieder hergestellt werden, inkl. Kostenübernahme.

Anders sieht das aus, wenn Du die Verrostung und somit Vernichtung der Schraube mit zu vertreten hättest.

Wenn also der Werkstatt durch Auftragsannahme kein Wahl bliebe und das Kaputtgehen der Schraube quasi vorhersehbar war und einen Eingriff in die Sicherheit des Strassenverkehrs darstelle, den Mangel (mit oder ohne Schraube) zu beheben.

VG
Mela

Hallo Mela321,

erst mal vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.

Aus Deiner Antwort leitet sich der zu erbringenden Nachweis ab, dass sich die Schraube in einem einwandfreien Zustand befand.
Das schwer nachzuvollziehende ist, dass wegen des fehlenden Ersatzes der Schraube, ein neuer Bremssattel erworben werden muss. Sicherlich gibt es ähnlich geartete Fälle, bei denen es weniger unverständlich ist, weil das zu ersetzende eine größere Dimension hat bzw. Teil des Wesens ist als eben eine Schraube.

Vielen Dank und Grüße

Sebastian77

PS: Im Übrigen ein Lob an die Teilnehmer und Obhüter dieses Forum.