Hallo,
folgender völlig frei erfundener Fall bittet um fachkundige Meinung:
Ein Ehepaar hat 2 Kinder. Kind A 9 Monate alt, Kind B 3 Jahre alt.
Die Kinder sollen z.B. zum 1.9.2014 in eine private Kinderbetreuung (Elterninitiative) aufgenommen werden.
Hierzu gibt es einen Vertrag, der u.a. Anlagen wie Hausordnung u.a. beinhaltet.
Der Vertrag wird von den Eltern unterschrieben und an die Einrichtung abgegeben mit der Bitte um Nachreichung der Anlagen, welche vergessen wurden auszuhändigen.
am 31.07.14 widerruft ein Elternteil den Vertrag schriftlich.
Die Einrichtung verneint den Widerruf und fordert 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.
MEINE FRAGE NUN:
Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen? Er wurde von der Einrichtung ja nicht unterschrieben und ein Exemplar zurück gegeben.
Ist der Vertrag generell überhaupt zustande gekommen, da wesentliche Anlagen (Hausordnung usw.) nicht beigelegt waren obwohl schriftlich angefordert?
Ist ein Vertrag auch vor Beginn der vereinbarten Betreuungszeit (1.9.14) mit einer Kündigungsfrist rechtlich möglich?
In der Hoffnung auf eure Unterstützung!!
Liebe Grüße
Bleihand Melchior