Rücktritt Vertrag Kindergartenplatz

Hallo,

folgender völlig frei erfundener Fall bittet um fachkundige Meinung:

Ein Ehepaar hat 2 Kinder. Kind A 9 Monate alt, Kind B 3 Jahre alt.
Die Kinder sollen z.B. zum 1.9.2014 in eine private Kinderbetreuung (Elterninitiative) aufgenommen werden.

Hierzu gibt es einen Vertrag, der u.a. Anlagen wie Hausordnung u.a. beinhaltet.
Der Vertrag wird von den Eltern unterschrieben und an die Einrichtung abgegeben mit der Bitte um Nachreichung der Anlagen, welche vergessen wurden auszuhändigen.

am 31.07.14 widerruft ein Elternteil den Vertrag schriftlich.

Die Einrichtung verneint den Widerruf und fordert 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

MEINE FRAGE NUN:

Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen? Er wurde von der Einrichtung ja nicht unterschrieben und ein Exemplar zurück gegeben.

Ist der Vertrag generell überhaupt zustande gekommen, da wesentliche Anlagen (Hausordnung usw.) nicht beigelegt waren obwohl schriftlich angefordert?

Ist ein Vertrag auch vor Beginn der vereinbarten Betreuungszeit (1.9.14) mit einer Kündigungsfrist rechtlich möglich?

In der Hoffnung auf eure Unterstützung!!

Liebe Grüße

Bleihand Melchior

Hier liegt ein Dauerschuldverhältnis einer wiederkehrenden, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Einzelleistungen vor.

Das kam mit Annahme des konkreten Vertragsangebots wirksam zustande.

Das kann man nicht mehr widerrufen, sofern dieses Recht nicht ausdrücklich vereinbart wäre, sondern - auch vorfristig zum Vertrags_beginn_ - nur kündigen.

Hierbei ist zunächst eine Kündigungsfrist einzuhalten (zum Monatsende, zum Ende des Kalendervierteljahres, …) als auch dem Zeitraum des Zugangs der Willenserklärung, der dem vorangehen muss (hier 3 Monate).

Und zu klären, ob die einseitige Erklärung eines Elternteils des gemeinsam geschlossen Vertrages überhaupt wirksam ist.

G imager