Schadenersatz bei mangelhafter Gravur

Hallo,

ich habe folgende Frage, auf die ich leider noch keine ausreichende Antwort bekommen habe:
Jemand kauft einen Ring und gibt diesen Ring zum gravieren zu einem anderen Unternehmen. Der Ring wird auch wie besprochen graviert, allerdings ist die Gravur schief und krum und absolut unansehlich. Nun stellt sich die Frage wie und in welcher Form das Unternehmen, dass den Ring graviert hat, haften muss. Zunächst würde eine Nachbesserung in Betracht kommen, diese wurde aber abgelehnt. Muss das Unternehmen nun die Kosten für die Gravur als auch für den falsch gravierten Ring tragen?
Vielen Dank für Eure Antworten!!

Es könnte auch Sachbeschädigung in Betracht kommen (misslungene Auftragsgravur an einen Grabstein, soweit ich mich erinnere)

ok, vielen Dank.

Wie müßte man in einem solchen Fall weiter vorgehen? Zunächst einmal sollte der Geschädigte wohl schriftlich Reperatur/Wiederherstellung verlangen nehme ich an?

Es könnte auch Sachbeschädigung in Betracht kommen

Wohl kaum, denn der Tatbestand Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus.

Hallo Steve,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin in juristischen Dingen nicht gerade bewandert und habe vielleicht deshalb das falsche Wort benutzt, was genau könnte man denn zur Wiedergutmachung verlangen. Schließlich ist die Gravur mangelhaft und der Ring somit sehr unschön gekennzeichnet.

VG Anja

hallo,

WER hat die nachbesserung abgelehnt?
falls du es warst: die chance müsstest du dem graveur schon einräumen. erst, wenn das nix war, kannst du zu anderen mitteln greifen.

gruß
ann

Die Nachbesserung wurde vom Graveur abgelehnt. Ungefährer Wortlaut: „Das kann halt mal passieren, rauspolieren geht das nicht mehr. Immerhin sind ja keine Rechtschreibfehler drin.“

boah! ok, das ist ein starkes stück.

Die Frage ist doch wohl zunächst mal wie die Vertragsgrundlagen aussehen. Normalerweise wird bei solchen Dienstleistungen nämlich Schadenersatz ausgeschlossen (z.B. auch beim Bedrucken von T-Shirts, die dem Kunden gehören).

Gruß Andreas

So ein Ausschluss dürfte aus verschiedenen Gründen eh unwirksam sein.

Levay

Gut zu wissen, aber sich die Geschäftsbedingungen anzuschauen dürfte wohl zunächst mal ganz hilfreich sein, denn da dürfte wohl auch irgendein Passus zur Haftung drinstehen.

Gruß Andreas

Jo - und in den meisten Fällen wohl einen unwirksamen. Natürlich hast du trotzdem Recht: Erst mal muss man in die Bedingungen schauen.

Levay