Schadenersatz bei Rücktritt von KFZ Verkauf

A verkauft B ein LKW …Unfall und mängelfrei im Juli

Abholung wird auf später im Jahr datiert.Nun tritt doch Mangel auf und Verkäufer will von Verkauf zurücktreten weil Reparatur unwirtschaftlich

Kann der Käufer den Verkäufer auf Schadenersatz verklagen??Wenn ja wie hoch

Verkaufspreis 9500€

Geld ist nicht geflossen

der verkäufer kann nicht zurücktreten, wenn der rücktrittsgrund der mangel sein soll.
mangels angaben lässt sich nicht entscheiden, ob dem käufer überhaupt mängelrechte zustehen…

Verträge sind einzuhalten
Hallo,

welchen Schaden hat der Käufer denn erlitten, den er nachweisen kann und für den er Ersatz haben will?

Davon ab:
Vertrag ist Vertrag, und wenn es hieß, daß Ende des Jahres ein mangelfreier LKW übergeben und bezahlt wird, dann haben sich auch beide Parteien daran zu halten - der Verkäufer hat den LKW also so herzurichten, wie vertraglich vereinbart wurde.
Daß er jetzt einen Schaden reparieren muß, ist leider sein Pech, nicht das des Käufers.

Ggfs. läßt sich mit dem Käufer ja auch noch verhandeln, z.B. über einen Preisnachlaß, wenn er den LKW im beschädigten Zustan akzeptier.

Gruß
Christian

Die Frage ist ja geklärt.Reparatur ist unwirtschaftlich
Frage war was ist wenn Käufer das KFZ nicht bekommt wegen Schadenersatz für verloren gegangenen Gewinn

Hallo,

welchen Schaden hat der Käufer denn erlitten, den er
nachweisen kann und für den er Ersatz haben will?

Er kann vom Verk. Leasinggebühren für einen LKW ab vereinbartem Übergabezeitpunkt und später dann noch den Kaufpreis eines vergleichbaren LKW verlangen, wenn der Verk. den Vertrag partout nicht erfüllen will.

Mfg imager

Davon ab:
Vertrag ist Vertrag, und wenn es hieß, daß Ende des Jahres ein
mangelfreier LKW übergeben und bezahlt wird, dann haben sich
auch beide Parteien daran zu halten - der Verkäufer hat den
LKW also so herzurichten, wie vertraglich vereinbart wurde.
Daß er jetzt einen Schaden reparieren muß, ist leider sein
Pech, nicht das des Käufers.

Ggfs. läßt sich mit dem Käufer ja auch noch verhandeln, z.B.
über einen Preisnachlaß, wenn er den LKW im beschädigten
Zustan akzeptier.

Gruß
Christian

der verkäufer kann nicht zurücktreten, wenn der
rücktrittsgrund der mangel sein soll.

mangels angaben lässt sich nicht entscheiden, ob dem käufer
überhaupt mängelrechte zustehen…

So wie geschildert, hat B im Juli einen mängelfreien LKW gekauft. Natürlich hat er das Recht, genau den auch zu bekommen.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass er das Fz. später abholt und noch nichts bezahlt hat.

Im Übrigen hat Christian mit seinen Ausführungen absolut recht: man kann einen Vertrag nicht einfach ändern, nur weil das plötzlich kein so gutes Geschäft mehr ist :smile:

G imager

Darum geht es immer noch nicht.
Das Thema ist geklärt
Frage war was ist wenn A das KFZ nicht hergibt

So wie geschildert, hat B im Juli einen mängelfreien
LKW gekauft. Natürlich hat er das Recht, genau den auch
zu bekommen.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass er das Fz. später
abholt und noch nichts bezahlt hat.

Im Übrigen hat Christian mit seinen Ausführungen absolut
recht: man kann einen Vertrag nicht einfach ändern, nur weil
das plötzlich kein so gutes Geschäft mehr ist :smile:

es bleibt dabei, dass der käufer -ausnahmsweise vor übergabe- bei verweigerung der mangelbeseitigung seine rechte aus §§ 434ff. bgb geltend machen kann (wahlrecht).

ein rücktritt des verkäufers ist -um diese wertungen nicht zu umgehen- nicht möglich.

aber der anspruch auf mangelfreie leistung entfällt dann, wenn der schuldner die einrede des § 275 II bgb erhebt (und diese nat. vorliegt).
welcher wert nun der bezeichneten „unwirtschaftlichen rep.“ zuzumessen ist, weiß ich nicht. das weiß bisher niemand.

deshalb bleibt fraglich, ob die mängelrechte (darunter fallen auch großer und kleiner schadensersatz statt leistung) dem käufer zustehen.

p.s. auch bei § 275 bgb findet der so geliebte pacta sunt servanda grundsatz seine grenze.

Also Verkaufspreisleigt bei 9500€
Reparatur KANN( dazu muss Fehler geucht werden) bei 3000-4000liegen

Da KFZ aber auch mit Mangel fahrtüchtig ist das nunmal unwirtschaftlich

Aber die Frage war trotzdem was ist wenn Verkäufer KFZ nicht abgibt

Schadenersatz haben wir ja geklärt aber wonach berechnet sich das

Da KFZ aber auch mit Mangel fahrtüchtig ist das nunmal
unwirtschaftlich

dann wäre deiner ansicht nach jede reparatur unwirtschaftlich, solange das fahrzeug läuft…

Aber die Frage war trotzdem was ist wenn Verkäufer KFZ nicht
abgibt

Schadenersatz haben wir ja geklärt aber wonach berechnet sich
das

der schadensersatz berechnet sich, indem man die differenz von tatsächlicher vermögenslage und hypothetischer vermögenslage bei ordnungsgemäßer erfüllung vornimmt, § 249 I bgb.
ohne genauere angaben ist das ein ziemlich sinnloses unterfangen, hier nur zwei beispiele:

  • schadensersatz statt der ganzen leistung (§ 281 I 3 bgb):
    wert des kfz nach der leistungsvereinbarung + entgangener gewinn zug um zug gegen rückgabe des kfz

  • nacherfüllungsverlangen in form der rep (wenn möglich) und schadensersatz in form des (möglicherweise) eingetretenen merkantilen minderwerts plus ggf. entgangener gewinn bei nicht-weiterverkaufsmöglichkeit als kleiner schadensersatz statt der leistung

  • daneben sind noch schadensposten neben der leistung denkbar

außerdem hat der käufer die wahl, ob er etwa reparaturkosten fiktiv abrechnen lassen möchte, wenn diese kosten geringer als der wiederbeschaffungsaufwand sind.

dazu gibt es zahlreiche spielereien, die erheblich ins gewicht fallen können…

Wie hätte A den formulieren können das er für etwaige Schäden innerhalb der Nutzung das Recht auf Rücktritt hat``