Schadenersatz bei Verzug - Eigentumswohnung

Angenommen es wurde eine Eigentumswohnung mit Sanierung der Wohnung als auch des Gemeinschaftseigentums gekauft. Die Wohnung wurde fristgerecht mit kleineren Mängeln übergeben. Das Gemeinschaftseigentum ist bis heute nicht fertiggestellt und nicht übergeben.

So könnte die Passage im Vertrag bzgl. der Fertigstellung bzw. Verzugsschaden aussehen:„Fertigstellung: Der Verkäufer beabsichtigt, das Vertragsobjekt bis zum z. B. 01.09.13 bezugsfertig herzustellen und verpflichtet sich dazu bis spätestens zum z. B. 30.09.13. Durch höhere Gewalt verursachte oder andere, vom Verkäufer nicht zu vertretende Verzögerungen (z. B. Streiks oder außergewöhnlich ungünstige Witterungsbedingungen) verlängern jedoch die Fristen um die Dauer der Behinderung.

Verzugsschaden: Sollte der Bauträger das Vertragsobjekt nicht bis zum z. B. 30.09.13 bezugsfertig herstellen, ist der Käufer berechtigt Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.Die Fertigstellung der Außenanlagen, der Rückfassade und etwaige Teile des Gemeinschaftseigentums des Vorderhaus wird zum z. B. 31. Oktober 2013 zugesichert. Ein Rücktritt wegen verspäteter Herstellung ist erstmals z. B. 2 Monate nach dem z. B. 31. Oktober 2013 möglich. Die Parteien gehen davon aus, dass damit auch eine angemessene Nachfrist hinreichend abgedeckt ist.“

Angenommen werden seitens des Verkäufers immer wieder mündlich neue Fristen genannt, aber nicht eingehalten. Irgendwann würden die Eigentümer den Verkäufer anschreiben und um Fertigstellung bitten. Dieser würde dann eine weitere Frist (z.B. Ende Oktober 2014) schriftlich benennen. Wahrscheinlich wird diese auch nicht eingehalten werden.

So könnte ein weiterer Auszug aus dem Vertrag aussehen:„Der Restbetrag von 5 % der Vertragssummer ist zur Zahlung fällig, wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig gestellt und vom bestellten Sachverständigen abgenommen ist sowie die letzte Rate des Zahlungsplanes fällig ist.“

Was könnte man in solch einem Fall unternehmen? Welche Möglichkeit hätte man bzgl. Schadensersatz oder der 5 %?