Schleppen/Abschleppen v. Auto ohne Zulassung

Darf man das ?
Mann will einen fahrtüchtigen aber derzeit abgemeldeten Pkw aus seiner Garage zu einer anderen Garage bringen.
Wie gesagt sind die Nummernschilder abgeschraubt und derzeit entwertet. Wie kann er das anstellen, den Wagen ohne Anhänger bzw. Neuzulassung zu bewegen. Wie sieht das schleppen mittels Abschleppstange aus, ist das zulässig. Das Zugfahrzeug als auch das zu ziehende Fahrzeug wird jeweils von einem Führerscheininhaber bewegt.

mille gracie

Hallo,
gaaanz einfach (achtung - war Ironie)
Da muss mann eine Schleppgenehmigung besorgen (die üblicherweise nicht erteilt wird).
Der Fahrer des ziehenden Autos muss den LKW-Schein (für mit Hänger) haben.
Vergiss es also, wenn dich da keiner strafbar machen soll.

Warum wird denn kein Kurzkennzeichen genommen?

Gruß
HaWeThie

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Hallo,
schau mal hier nach:
http://www.verkehrsknoten.de/Seminar/Zulassung_von_F…
Knackpunkt ist m.E. die Definition des „betriebsunfähigen“ Fahrzeugs.

Grüße
Hermann

Hi

Schau am besten mal hier nach http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop… da wurde das Thema ausreichend diskutiert

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

Grüße
Blue

Hallo!
Ähh,war es nicht doch der Pilotenschein oder ein Kapitänspatent ?
IRONIE AUS!

Führer des ziehenden Kfz braucht eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Führer des gezogenen Kfz braucht hingegen keine Fahrerlaubnis !Gezogenes Fahrzeug braucht nicht mal ein Nummernschild!
Genau so ist es !!!

MfG Steffen

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Führer des ziehenden Kfz braucht eine Fahrerlaubnis der
Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört.

Sicher?
Es geht hier um das „Schleppen“ nicht um ein „Abschleppen“.

Hallo,

hier einmal die Definition der Begriffe:

Schleppen= Mitführen eines betriebsfähigen oder Betriebsunfähigem
Kraftfahrzeuges hinter einem anderem.Da dieses
normalerweise Verboten ist,benötigt man eine Genehmigung
durch das Straßenverkehrsamt

Abschleppen= ist das Bewegen (Abschleppen) eines Betriebsunfähigen
Kraftfahrzeuges um es

  • zur Behebung der Betriebsunfähigkeit einer Werkstatt
    zuzuführen
  • um es zu verschrotten

Beim Schleppen benötigt der Fahrer des „ziehenden“ Fahrzeuges die
Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. BE, der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges die Fahrerlaubnis dieses Fahrzeuges.
Beim Schleppen muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein,es muss jedoch das Kennzeichen des Schleppfahrzeuges führen (sogenanntes
Wiederholungskennzeichen).
A C H T U N G !!!
Wird OHNE Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug geschleppt,so muss dieses Zugelassen und versichert sein!!
Außerdem ist das „Schleppen“ ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit!

Beim Abschleppen ist zu beachten,das hier der „Nothilfe-Gedanke“ dahinter steht…also zur nächsten Werkstatt bzw. zum Schrottplatz fahren…
Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges KEINEN Führerschein,da er nicht als „Fahrzeugführer“ tätig wird…

Höchstgeschwindigkeit beim Schleppen und beim Abschleppen
ist 25 Km/H (Auch auf Autobahnen!!),dieses ergibt sich aus
§ 43,Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung…

mfg