Hallo,
hier einmal die Definition der Begriffe:
Schleppen= Mitführen eines betriebsfähigen oder Betriebsunfähigem
Kraftfahrzeuges hinter einem anderem.Da dieses
normalerweise Verboten ist,benötigt man eine Genehmigung
durch das Straßenverkehrsamt
Abschleppen= ist das Bewegen (Abschleppen) eines Betriebsunfähigen
Kraftfahrzeuges um es
- zur Behebung der Betriebsunfähigkeit einer Werkstatt
zuzuführen
- um es zu verschrotten
Beim Schleppen benötigt der Fahrer des „ziehenden“ Fahrzeuges die
Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. BE, der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges die Fahrerlaubnis dieses Fahrzeuges.
Beim Schleppen muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein,es muss jedoch das Kennzeichen des Schleppfahrzeuges führen (sogenanntes
Wiederholungskennzeichen).
A C H T U N G !!!
Wird OHNE Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug geschleppt,so muss dieses Zugelassen und versichert sein!!
Außerdem ist das „Schleppen“ ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit!
Beim Abschleppen ist zu beachten,das hier der „Nothilfe-Gedanke“ dahinter steht…also zur nächsten Werkstatt bzw. zum Schrottplatz fahren…
Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges KEINEN Führerschein,da er nicht als „Fahrzeugführer“ tätig wird…
Höchstgeschwindigkeit beim Schleppen und beim Abschleppen
ist 25 Km/H (Auch auf Autobahnen!!),dieses ergibt sich aus
§ 43,Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung…
mfg