Schuldentrennung bei Hochzeit

Hallo Community,

ich habe mal wieder eine interessante Frage, wo die Suchanbieter-Riesen mal wieder scheitern. (oder ich stelle die Suchanfrage falsch :smile: )

Meine Freundin und Ich wollen heiraten.
Ich habe Schulden und Sie hat Schulden.

Wenn wir einen Ehevertrag schließen,
behält dann jeder seine Schulden oder werden diese dann dennoch vereint?

Laut Gütertrennungsgesetzt, wird immer nur vom „Zugewinn“ bzw. von dem Geld des jeweils einen gesprochen.

Könnt Ihr mir da Licht ins Dunkle bringen?

Vielen Dank.

Sammy1984

Die Schulden, die vor der Ehe bestanden haben, gehören genauso wie Vermögen, das man vorher hatte, genau dem, der sie eingegangen ist. Beim Zugewinn geht es um den Zuwachs an Vermögen, das jeder im Lauf der Ehe gewonnen hat.

Ob sich ein Ehevertrag auszahlt, würde ich mit einem Notar klären.

Friede7

Hallo,
„Vermögen“ kann nach meiner Auffassung sowohl „+“ als auch „-“ sein. Das „Vermögen“ bei Eheschließung dürfte also ein Saldo sein, der ebenfalls sowohl „+“ als auch „-“ sein kann.

Der Zugewinn ist was anderes … das ist das Geld, das Ihr nach Eheschließung gemeinsam verdient - sofern Ihr Euch für eine „Zugewinngemeinschaft“ entscheidet.

Wichtig: VOR der Hochzeit einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle fragen! Das Thema wirkt sich u.a. in Pfändungsfreibeträge aus - falls es auf eine Privatinsolvenz hinausliefe - oder Lohnpfändungen kommen.

VG Klaus Marwede

Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Ich habe mich ebenfalls nochmal mit diversen Suchmaschinen durchgeschlagen und auch diverse Eheverträge gelesen.

Hieraus geht hervor, dass es um Schulden sowie Ersparnisse und Co. geht.

Anscheinend muss man erst einen Anwalt konsultieren, der einem einen sollchen Ehevertrag erstellt, danach geht man zum Notar.

Dies gehschiet nach der Eheschließung. (Soweit ich das aus diversen Eheverträgen zur Zugewinngemeinschaft) zu lesen ist.

Grüße und vielen Dank.

Sammy1984

Man heiratet keine Schulden!
Sondern man heiratet eine Schuldnerin oder einen Schuldner. Da wird nichts vereint.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Jeder ist für seine schulden verantwortlich erst ab eheschliessung beginnt die zugewinngemeinschaft

Tut mir leid, ich kann im Moment Fragen nicht beantworten.

was vor der Ehe war bleibt bei jedem der Zugewinn beginnt erst mit der Ehe. Aber wenn ihr Ehevwetrag macht habt ihr e ja Rechtsberatung

Hallo!

In diesem Fall rate ich zum einen zu einem Ehevertrag und auch zu anwaltlicher Beratung.

Ansonsten wünsche ich für die gemeinsame Zukunft alles Gute!

Liebe Grüße
larissima

Schulden bleiben immer eigene Schulden, auch durch eine Heirat haftet der Ehepartner nicht für Altschulden des Ehegatten. Heiratet man und trifft keine besonderen Regelungen (Ehevertrag), so wird man automatisch zur Zugewinngemeinschaft (siehe z.B. Wikipedia). Während der Ehe angehäuftes Vermögen wird dann gemeinsames Vermögen und wird bei einer Scheidung nach dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt.

Hat ein Ehepartner vor der Ehe erheblich mehr Schulden als der andere, kann es sinnvoll sein, hier eine ehevertragliche Regelung (durch Notar, Problem Kosten) zu treffen, da bei einer späteren Verteilung des Zugewinns das Anfangsvermögen bzw. die Anfangsschulden eine Rolle spielen.

Zugewinn und Co spielen aber nur zwischen den Ehepartnern und meist auch nur im Fall einer Scheidung eine Rolle. Sie beeinflussen nicht die Haftung für vor der Ehe entstandene Schulden des jeweiligen Ehepartners. Hier haftet der andere Ehegatte nicht durch Heirat automatisch mit.

Hallo

und herzlichen Glückwunsch zur Verlobung :smile:

Stell dir einfach mal vor du hast Schulden und sie keine.
Ihr heiratet. Findest du das sie für Schulden die du vielleicht sogar noch vor ihrer Zeit allein gemacht hast haften sollte? Ich denke nein ist deine Antwort.
Und das ist richtig.

Nun habt ihr beide Schulden,aber das Prinzip bleibt das selbe. Jeder haftet nur für seine eigenen Schulden. Ihr wärt nur Gesamtschuldner wenn ihr beide dafür unterschreibt,zb bei einem Kredit für einen Hausbau oder einen Hauskauf usw.
Also deine Schulden bleiben deine Schulden und Ihre bleiben ihre.

Dazu braucht ihr auch keinen Ehevertrag,da das schon so geregelt ist ohne einen speziellen Vertrag :wink:
Ein Ehevertrag sollet ohnehin durch einen Rechtsanwalt und/oder Notar geprüft werden. Denn der hat die Pflicht beide Seiten darüber aufzuklären welche Folgen das hat. Denn es gibt durchaus Klauseln die unwirksam sind und in diesem Falle ohne Absicherung den gesamten Vertrag unwirksam machen usw.

Das Gütertrennungsgesetz regelt den Fall der Scheidung und geht davon aus,was bringt man in die Ehe ein und was wird in der Zeit der Ehe zusammen und getrennt erwirtschaftet :wink:

Also wenn ihr euch da sicher seid dass ihr einen Ehevertrag wollte, rate ich zu einem Beratungsgespräch zu gehen um für Eure Wünsche und Lage einen rechtssicheren Vertrag zu bekommen.
Ist es „nur“ wegen der Schulden, die jeder für sich behält so lang ihr zukünftig keine zusammen macht (das beinhaltet auch das wenn du nach der Hochzeit einen Vertrag nicht erfüllen kannst für den du allein unterschrieben hast,auch allein haftest,weil du ein selbstständiger Mensch bist) finde ich einen Ehevertrag nicht nötig :smile:

Ich wünsche euch alles Gute und eine schöne Hochzeit und so wenig Streß (soweit es denn bei einer Hochzeit und deren Vorbereitungen geht)

Hallo !

Was jetzt per Ehevertrag geregelt werden darf/kann und was nicht, weiß ich nicht so genau. Wahrscheinlich fast alles, solange es nicht sittenwidrig oder so ist.
Ich habe momentan nicht die Zeit, die treffenden Gesetzestexte dafür rauszusuchen — und außerdem kannst Du das ja auch selbst.

Aber was Kredithaftung bei Ehepaaaren angeht kann ich Dir als Ex-Bänker folgendes sagen :
Auch als Ehepaar haftet nicht automatisch jeder für des anderen Schulden. Das gilt nur, wenn ein Kreditvertrag von beiden Ehepartneren gesamtschuldnerisch unterschrieben wurde oder ein Ehepartner für den anderen als Bürge eintritt oder - im Streitfall - der Gegenstand, für den der Kredit aufgenommen wurde, nachweislich für die eheliche Gemeinschaft angeschafft bzw. von beiden Ehepartnern genutzt wurde / wird.
Ansonsten bleiben die Schulden persönliche Sache desjenigen, der den Kredit aufgenommen hat.
Wenn ein Ehepartner stirbt und der Überlebende als Erbe eintritt, dann erbt er natürlich auch die Verbindlichkeiten.

Ich hoffe, daß Dir das etwas Klarheit bringt.
Ansonsten kannst Du bei Google jede Menge zu dem Thema finden, wenn Du eingibst „Kredithaftung bei Ehepaaren“.
Ich empfehle Dir dazu folgenden Link :
http://www.ratschlag24.com/gtertrennung-und-schulden…

Viele Grüße von
Monika

Hallo Sammy,

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Ihr beide Euch einig seid, ein Ehevertrag schließen zu wollen, könnt Ihr einen Vertrag schließen, grade wie Ihr beiden das wollt.
Ihr könnt also durchaus einen Ehevertrag schließen, der eines jeden Schulden vor der Eheschließung dort läßt, wo sie sind.
Der aber auch z.B. alle Schulden auf einen Haufen wirft und jedem genau die Hälfte übereignet - oder noch mehr z.B. Du von dem Haufen Schulden dann 90 % übernimmst und ihr nur noch 10 % bleiben (der Glücklichen).
Ihr beide müßt Euch ehevertrags-einig und ehdevertrags-inhaltseinig sein - dann könnt Ihr machen, was Ihr wollt.

Herzlichen Gruß
Bernhard

Hallo Honeymoon,

wenn ihr heiraten wollt und schon über die Trennung nachdenkt ist das ja schon übervorsichtig! Bei Guthaben eines ggü. Schulden des anderen wäre es ja noch eher zu verstehen!
Anyway: das deutsche Güterrecht (ein Blick ins BGB klärt da wunderschön auf!) kennt keine Gütergemeinschaft „ab Werk“. Zugewinngemeinschaft gilt nur als „Nachtisch“! Also benötigt ihr keinen Vertrag, außer ihr wollt grundsätzlich getrennte Vermögen haben! Ansonsten wird zum Zeitpunkt der Trennung eine Bilanz zwischen Anfangs und Endvermögen hergestellt und dann ausgegelichen zwischen den Parteinen. Verstanden?

Gruß Orakelos

all das könnt ihr in einem ehevertrag klären. dort könnt ihr genau festlegen, was ihr trennen, was ihr zusammenlegen wollt. das honorar des notars richtet sich nach eurem besitz. ich glaube, bis 28.000 euro ist es um die 200,- pro partner. ihr könnt auch aufheben lassen, dass euer rentenanspruch nicht pro ehejahr dem partner angerechnet wird etc. der notar ekrlärt euch das aber alles, auch wenn ihr laienhaft fragt.

Hallo Sammy1984,

es kommt darauf an, was Sie im Ehevertrag vereinbaren und wie Ihre wirtschaftliche Situation aussieht.
Wenn Sie beide Schulden haben, so sollten Sie sich auch darüber Gedanken machen, wie Sie die Schulden abtragen wollen, sonst hilft der Ehevertrag nicht den Bestand der
Ehe zu sichern.

Mfg

marga1065