Hallo Rechtsexperten,
mal angenommen es schuldet jemand einem anderen Geld. Der Anspruch ist beweisbar. Allerdings hat sich der Jemand aus Deutschland verabschiedet und ist ins Ausland gezogen, z.B. USA oder Kanada.
Besteht für den Gläubiger die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu beantragen, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten?
Der Gläubiger weiss zwar, dass im Moment nichts zu machen ist, aber der Jemand könnte ja nach Deutschland zurückkehren und dann könnte der Gläubiger ev. vollstrecken.
Wenn ein Mahnbescheid nicht möglich ist, wie ist das denn mit der Verjährung. Gibt es andere Möglichkeiten seinen Anspruch zu dokumentieren und damit die Verjährung zu verhindern?
Vielen Dank für Eure Auskünfte
Schöne Grüße und ein schönes Weihnachtsfest.
Peter