Schuldner will geld nicht zurückzahlen. chancen ?

hi

folgendes.

anfang 2005 überwiess person A der person B 3000 euro auf desen konto, da person B diese unbedingt benötigte.

person B wollte das geld schnellstmöglich zurück zahlen. die erste rate von 500 euro kam dann sogar mitte des jahres 2005 auf das konto der person A. aber danach passierte nix mehr. bis jetzt wartet person A vergeblich auf die zahlung des rest geldes von 2500 euro und die person B weigert sich bis heute das geld zurück zu zahlen.

person A möchte jetzt klagen. welche chance hat sie auf den erhalt des geldes ?

person A möchte jetzt klagen. welche chance hat sie auf den
erhalt des geldes ?

www.orakelvondelphi.de !!!

sag, die frage kannst du dir doch wirklich selber beantworten - und auf jeden fall besser, als wir alle zusammen.

je mehr person b vermögend ist, steigen die chancen auf erhalt des geldes.
person a war ja vermutlich nicht so schwachsinnig und hat darauf verzichtet, sich etwas schriftlich geben zu lassen. sonst käme b evtl. noch mit einem zeugen, dass es eine schenkung war!!!

kleiner tipp:

auch wenn man privat verleiht, sollte der zu leihende bürgen beibringen, die im falle der zahlungsunfähigkeit zum vereinbarten termin einspringen. kann der zu leihende niemanden finden, der für ihn bürgt, dann entweder finger davon - oder aber das geld gleich abschreiben und als nothilfeschenkung verbuchen!

und mal beim finanzamt nachfragen, ob das als besondere ausgabe von der steuer abgezogen werden kann …

je mehr person b vermögend ist, steigen die chancen auf erhalt
des geldes.

Na ja, ob der Schuldner nun reich ist oder superreich, spielt doch keine Rolle…

person a war ja vermutlich nicht so schwachsinnig und hat
darauf verzichtet, sich etwas schriftlich geben zu lassen.

Vertrauen ist nicht schon deswegen „schwachsinnig“, weil es enttäuscht wurde; ob es klug war, so zu handeln, steht auf einem anderen Blatt, aber zwischen diesen beiden Begriffen liegt mehr als nur ein Vakuum.

sonst käme b evtl. noch mit einem zeugen, dass es eine
schenkung war!!!

Braucht der Beklagte gar nicht. Vielmehr muss der Anspruchsteller beweisen, dass es ein Darlehen war. Und das ist der eigentliche Knackpunkt. Die Beweiswürdigung ist allerdings Sache des Gerichts, und hier würde ich als Richter erst mal eher von einem Darlehen ausgehen, weil ja nun wirklich gar nichts für eine Schenkung spricht.

Levay

Hallo!

person A möchte jetzt klagen. welche chance hat sie auf den
erhalt des geldes ?

Nach der Schilderung: null. Darlehensverträge - wenn denn einer vorliegt - sind zunächst mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, falls für die Rückzahlung kein Termin bestimmt worden ist. Vorher ist das Geld auch nicht fällig und eine eventuelle Klage zwingend unbegründet.

Person A sollte mit einem Anwalt die richtige Strategie besprechen.

Na ja, ob der Schuldner nun reich ist oder superreich, spielt
doch keine Rolle…

naja, doch das spielt eine entscheidende Rolle. Wenn der Gläubiger bereits weiß, dass der Schuldner eh kein pfändbares Einkommen (ca. €1.200 (netto - miete und unterhalt) hat oder haben wird, oder sonstiges Vermögenswerte oder das bereits früher Gläubiger erfolgslos vollstreckt haben, , nützt einem auch ein Titel , sprich Urteil, wenig und es ist besser nicht noch mehr Geld in die Sache (vorliegend ca. € 500,-) zu stecken. Wenn das von Anfang an klar ist, ist man mit rechtmäßigen Maßnahmen eh am Ende.

mfg Astrachan

folgende beweisse
also die person hat folgende beweisse :

  1. einen kontoauszug vom 19.3 indem die überweissung der summe auf das konto der person B unter vermerk " vorausstreckung" zu sehen ist

  2. einen kontoauszug indem die rückzahlung von 500 euro von person B zu person A mit vermerk " 1 Rate" zu sehen ist

  3. die person B verdient relativ gutes geld und bekamm in den letzten monaten viele zuzahlungen ( urlaubsgeld, weihnachtsgeld, sonderzahlungen )

also geld um die schulden zurückzuzahlen ist vorhanden

wie schnell würde so ein prozess von statten gehen wenn man auf zurückzahlung klagt ?

gruss

Das stimmt schon, deswegen schrieb ich extra „reich oder superreich“.

Im Übrigen gibt es nicht nur Einkommen, das man pfänden kann.

So, wie es da stand, spielt es keine Rolle.

Levay

Hallo,

  1. Geh damit zu einem Anwalt - ist gar nicht mal so teuer und im eindeutigen Rechtsfall muss es der Gegner bezahlen
  2. Die Beweiswürdigung obliegt dem Richter unds nicht den w-w-w Teilnehmern, daher ist 1. dringend angeraten
  3. Er kann dir auch sagen wie lange es in deiner gegend ungefähr dauert bis ein Prozess verhandelt wird. I.d.R. dürfte dies ca kanpp über ein halbes Jahr gehen.

Gruss Ivo

1 Like