Sonderkündigungsrecht

Hallo,

Ein Automobilclub erhöht die Preise. Ein Kunde fragt wegen eines Sonderkündigungsrechts an. Der Club schreibt zurück, dass es hierzu kein Sonderkündigungsrecht gibt. Ist das korrekt?

Gruß
nicki

Hi,

was steht denn dazu in den Mitgliedsbedingungen/AGB die der Kunde bei Abschluss der Mitgliedschaft mit seiner Unterschrift akzeptiert hat?

Gruss
K

Hallo,

Hallo,

Ein Automobilclub erhöht die Preise.

Was war denn der Grund für die Beitragserhöhung ?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, die kein Sonderkündigungsrecht ermöglichen.

Außerdem kann man seine Club-Mitgliedschaft jederzeit zum Ablauf des Kalenderjahres kündigen - mit der entsprechenden Kündigungsfrist (vermutlich 3 Monate).

Gruß Merger

Hallo,

Ich dachte das SKR ist eine gestzliche Regelung die bei bei Preiserhöhungen vom Kunden geltend gemacht werden kann. Klar, dass da nichts davon in den AGB steht.

Gruß
nicki