Spätvertrag Sondernutzung

Guten Abend Herr Gintemann!

Die Wohnung, die ich vor einem Jahr erworben habe und die noch in Bau ist, wird jetzt durch die Eingliederung eines Teils des gemeinschaftlichen Flurs erweitert. Ich werde bald diesen Nachtrag beurkunden müssen und der Bauträger/Verkäufer wird ein Sondernutzungsrecht dieses Flurs meiner Wohnung zuweisen (und entsprechend die Wohgnungswände umbauen). Er meint, dass es praktisch keinen Unterschied zu einem Sonder- oder Teileigentum gäbe und dass ich sogar die Tausendstel an dem Wohngeld nachher ersparen werde. Ist es wirklich so? Soll ich dafür den ganzen Preis pro Quadratmeter bezahlen, wie für den Rest der Wohnung?

Danke und Grüße
Paul

Der genannte Vorteil ist nicht von der Hand zu weisen. Ich kenne zwar die Relation der Vorher/Nachher-Fläche nicht, aber weise darauf hin, dass es theoretisch denkbar wäre, dass eine kreditgebende Bank bei der Sachwertberechnung die Fläche des SN-Rechts nicht oder sehr gering mitbewertet. Die Gepflogenheiten der Institute kenne ich nicht; aber vielleicht ist dieses Bedenken zu vernachlässigen.
Zum Kaufpreis: Da das SN-Recht auch einen Wert hat, kommt es auf´s Gleiche hinaus. Genau so müßte es das Instiutut auch sehen…