Guten Abend Herr Gintemann!
Die Wohnung, die ich vor einem Jahr erworben habe und die noch in Bau ist, wird jetzt durch die Eingliederung eines Teils des gemeinschaftlichen Flurs erweitert. Ich werde bald diesen Nachtrag beurkunden müssen und der Bauträger/Verkäufer wird ein Sondernutzungsrecht dieses Flurs meiner Wohnung zuweisen (und entsprechend die Wohgnungswände umbauen). Er meint, dass es praktisch keinen Unterschied zu einem Sonder- oder Teileigentum gäbe und dass ich sogar die Tausendstel an dem Wohngeld nachher ersparen werde. Ist es wirklich so? Soll ich dafür den ganzen Preis pro Quadratmeter bezahlen, wie für den Rest der Wohnung?
Danke und Grüße
Paul