Steuerhinterziehung

Hallo, ich schreibe einen Roman und habe nachfolgendes Problem in einer Passage und hoffe das mir jemand mit Fachwissen weiterhelfen kann.

Die Geschichte spielt ab dem Jahr 2000 und die Hauptfigur war Selbständig tätig und hat die ersten 1,5 Jahre seine Buchführung in einer Tüte ohne wiederspruch zum Steuerberater getragen.
Nachdem der Steuerberater innerhalb der Kanslei wechselte wurde die Hauptfigur von dem neuen Betater angewiesen eine Ordentliche Buchführung ab zu geben da er so nicht arbeiten könne.
Nach vielen Monaten mit lernen brachte die Hauptfigur es fertig seine Buchführung in Ordnern abgeheftet ab zu geben.
( Jetzt die Dramatik )
Dann 2006 eine Buchprüfung durch das Finanzamt für die Jahre 2000-2002.
Es wurden einige Unregelmäßigkeiten festgestellt und man bezichtigte die Hauptfigur der Hinterziehung von ( Jahr 2000) ca 13000.- Eur und ( 2001 ) ca 4000.- Eur und ca ( 2002) 500.- Eur.
Die Hauptfigur musste dann infolge Ende 2006 Insolvenz anmelden .
Nun bekam jetzt vom Gericht die Hauptfigur eine Vorladung als Angeklagter der Steuerhinterziehung für den oben genannten Zeitraum.
Die Hauptfigur hatte dem Finanzamt in einer Anhörung der Steuerfahndung mitgeteilt das sie sich nichts vorzuwerfen habe da sie ja schließlich als Buchführungs unfähiger einen Steuerberater hätte der das schließlich zu verantworten habe und das nach dem Wechsel des selbigen die Buchführung fast in Ordnung sei ( Wenn die wollen finden die immer was ) …
Ein Freund fragte mich nun : Warum also noch eine Anklage gegen die Hauptfigur wenn der Steuerberater ( der nicht auffindbar sonst wäre er ja Vorgeladen ) den Mist gebaut hat … Es wurden auch verschiedene Dinge in den Unterlagen gefunden die von Ersten Steuerberater überhaupt nicht gebucht wurden .
Vorgeladen wurde der neue Steuerberater der alles richtig machte und die Finanzbeamtin die Ihren Job auch nicht 100 % machte da die Hauptfigur selber nach überfliegen der Akten ( Es sind einfach zu viele ) etwas zu seiner Entlastung gefunden habe das sie übersehen hatte.
Die Hauptfigur verdient 850.- Eur Netto und kann sich einen Anwalt nicht leisten, ist das ein Problem wenn die Hauptfigur da ohne hingeht oder soll ich auch gleich mit einbauen das die Hauptfigur ihre Zahnbürste einpackt weil die Hauptfigur sowieso der Dumme ist und in den Knast muss ?
Kann jemand helfen da ich mich nicht so gut in diesen dingen auskenne und der Roman so Realistich wie möglich sein soll ?
Grüsse Intersurf

ich schreibe einen Roman

Ich würde dir von einer Veröffentlichung abraten, wenn er nicht über die geschilderte „Geschichte“ hinausgehen sollte :smile:

Hallo Intersurf

die Steuerberater, die ich kenne, lassen sich unterschreiben, dass sie vollständige und korrekte Unterlagen vom Kunden erhalten haben. Die Verantwortung liegt somit beim Kunden.

Solltest Du tatsächlich ins Auge fassen, Deinen Roman veröffentlichen zu wollen, mach Dich auf einen steinigen Weg gefasst. Levay (*) hat Dir dafür die Stichworte schon geliefert.

Gruss
Heinz

das ist ja eine spannende Geschichte! Wohl aus eigener Erfahrung?
Es gibt Rechtschreibprogramme - aber das wird wohl kaum lohnen, denn wer liest schon so eine Story, die keine ist!

Sorry, aber hier wurde wohl eine fachliche Frage verkleidet?

E.

Hallo,

also ich finde die Idee mit dem Roman witzig, um die Regeln für Rechtsfragen einzuhalten, und ich finde die bisherigen Bemerkungen echt beknackt.

Naja, Jura halt halt nichts mit Humor zu tun.

Frag doch Mal im Brett Steuern nach, aber mit einem Anderen Titel wegen Doppelpostings. Vielleicht reagieren die ja anders, und der eine oder andere kennt sich auch mit der Haftung von Steuerberatern aus.

Agnes

Hallo,

ich denke, dass die Geschichte zu weit hergeholt ist. Ich halte zwar nicht viel von der deutschen Justiz, aber dass nach einer bestenfalls fahrlässigen Steuerhinterziehung (die nicht strafbar ist), unverzüglich eine Hauptverhandlung anberaumt wird, ist fast ausgeschlossen. Eine Steuernachzahlung ist das Schlimmste, was nach dem geschilderten Sachverhalt folgen kännte.

Ich würde mich aber an die üblichen Terminologien halten. Die Steuerfahndung macht keine „Anhörung“ sondern eine Vernehmung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Bei der Aussage hätte der Beschuldigte durchaus die Möglichkeit gehabt, die Sache aus seiner Sicht darzustellen. Zu einer Hauptverhandlung wäre es dann sicherlich nicht gekommen. Dass der Steuerpflichtige anstatt des Steuerberaters strafrechtlich zur Kasse gebeten wird, ist kaum glaubhaft.

Ich muss mich aber einigen Vorrednern anschließen. Der Duktus sowie die Rechtschreibung an sich sind nicht die eines Schriftstellers, der einen Roman verfassen will.

Gruss

Iru

Hallo, danke erst mal für die Konstruktive Antwort.
Zu den anderen … Ja ich habe ein Problem mit der Rechtschreibung was hier ( Und mir auch …Ich habe andere Probleme )aber mit sicherheit egal ist…
Danke Agnes du spricht es aus !!!
Es gibt auf der Erde so viele Inteligente Menschen … Warum trifft es mich , ich fühle mich manchmal unsagbar Alt , Leer und Verbraucht :smile:
( Jetzt Kommentare zur RS bitte )
Alleine schon das ich einen roman schreibe um über einen roman … Nein das bringt nix :smile:
Agnes weis bestimmt was ich meine :smile:
Grüsse Intersurf