Strafbefehl mit Bewährungsfrist

Hallo,

angenommen jemand bekommt einen Strafbefehl mit X Tagessätze zu X€ der zu einen Bewährung von X Jahren ausgestellt ist. Muss Derjenige dann bezahlen oder muss er sich jetzt (am besten für immer) für die Zeit der Bewährung anständig verhalten und brauch nicht zahlen außer er macht doch wieder Mist und die Bewährung wird aufgehoben.Muss dazu sagen der Jemand hat keinen Anwalt und kann sich auch keinen leisten um diese Frage zu klären.

Für Antworten sind wir dankbar.

Mysterywolve

Hallo mysterischer wolf

Muss eine Verurteilter mit einem Jahr auf Bewährung gleich ins Gefängnis?
Der Spruch heißt doch: Die Strafe wird zur Bewährung AUSGESETZT.
Bewährt man sich, ist die Strafleistung hinfällig.
Gruß
Rochus

Guten Abend!

Du musst noch ergänzen, auf welches Land sich Deine Frage bezieht. In Deutschland gibt es weder die Situation, dass man sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten kann, noch gibt es die Aussetzung einer Geldstrafe zur Bewährung. Was so bezeichnet wird, ist eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ und die ist eben keine Strafe, sondern die Ankündigung, dass es demnächst eine Strafe geben könnte.

Also es handelt sich bei dem Land un Deutschland.

Jetzt habe ich das Schreiben auch Mal gelesen.Darin steht:Sie werden verwarnt

Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von X Tagessätzen bleibt vorbehalten.

Und ich denke damit muss erstmal nich gezahlt werden. Außer er verhält sich daneben.Aber dann ist er selber Schuld er hat ja noch eine Chance bekommen und wer die nicht nutzt muss fühlen.

Hallo,

ein Anruf beim ausstellenden Amtsgericht würde in diesem Fall die endgültige Klarheit schaffen.

Und die paar Cent wären ja wohl noch vorhanden (falls keine Flatrate…)

Viele Grüße

Lump

1 Like

super.danke,dass wir da nicht alleine drauf gekommen sind.

lg
mysterywolve