Also ich weiß, dass zuerst ein Mahnbescheid erlassen wird
Nicht unbedingt. Ins streitige Verfahren kann man auch durch Klageerhebung gelangen. Ein Mahnverfahren ist keine Voraussetzung.
gegen den Widerspruch eingelegt wird, so kommt es zum
streitigen Verfahren.
Und dann?
Dann wird derjenige, der den Mahnbescheid beantragt hat, aufgefordert, eine Anspruchsbegründung einzureichen. Das ist inhaltlich so ziemlich dasselbe wie eine Klage. Auch das weitere Verfahren entspricht dem nach einer „normalen“ Klageerhebung. Wenn du also auf die Frage hinauswillst, was der Unterschied zwischen einem so und einem durch Klage eingeleiteten streitigem Verfahren ist, so lautet die Antwort: Es gibt keine (weiteren).
Levay