Streitwert < 600 Euro - keine Klage möglich?

Hallo ihr Wissenden :smile:

Ist es richtig, dass man bei einem Streitwert unter 600 Euro seine Forderung nicht auf dem Klageweg geltend machen kann sondern nur den Weg des Mahnverfahrens beschreiten kann? (kein Berufungsverfahren) (Reichen diese Infos für eine Antwort oder muss ich das ganze näher erläutern?)

Fragende Grüße

gipsy

Nein, das ist nicht richtig. Du kannst auch für 1 Cent klagen. (Nur Elvis, der Stern behauptet, das sei nicht möglich, die Begründung habe ich vergessen…)

Es kann aber je nach Bundesland sein, dass du vor der Klage erst einmal andere Maßnahmen versucht musst. Dazu könnte theoretisch auch ein Mahnverfahren gehören, das weiß ich leider nicht, weil die Klage jedenfalls in meinem Bundesland sofort erhoben werden kann und weil ich die Rechtslage der einzelnen anderen Länder nicht kenne.

Levay

Hallo Levay,

vielen Dank erstmal :smile: Du lebst in einem anderen Bundesland als XYungelöst. Es soll um NRW gehen, ich hatte keine Ahnung, dass das wichtig sein könnte.
Vielleicht weiß ja jemand auch über NRW Bescheid.
Interessant wäre auch, wo das zu finden ist bzw. wie XYungelöst argumentieren könnte, wenn XYungelöst mit einer solchen Aussage konfrontiert werden würde.

Viele Grüße

gipsy

So, nu habe ich es selbst gefunden:

Für Streitigkeiten, bei denen es um Summen bis 600,-- € geht (außer Familiensachen), bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrverletzungen (außer solchen in den Medien) ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein spezielles Schlichtungsverfahren zwingend vorgeschrieben.

Wichtige Ausnahme: Wenn statt einer Klage ein Mahnbescheid beantragt wird, ist die Schlichtung nicht vorgeschrieben.

Ist ja interessant … Mahnbescheid ODER Schlichtung …

Hallo!

Ist ja interessant … Mahnbescheid ODER Schlichtung …

In der Tat eine gute Möglichkeit, das absolut unnütze Schlichtungsverfahren zu umgehen. Zu beachten ist auch, dass die Schlichtung nur vorgeschrieben ist, wenn die Parteien ihren Wohnsitz im gleichen Landgerichtsbezirk haben.

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

das wird immer interessanter …

Zu beachten ist auch, dass
die Schlichtung nur vorgeschrieben ist, wenn die Parteien
ihren Wohnsitz im gleichen Landgerichtsbezirk haben.

XYungelöst wäre sicher hocherfreut, wenn er wüsste, wo er das nachlesen könnte.

Viele Grüße

gipsy

Hallo!

XYungelöst wäre sicher hocherfreut, wenn er wüsste, wo er das
nachlesen könnte.

Im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW, § 11.

http://www.olg-koeln.nrw.de/home/service/formular/de…

Gruß,

Florian.

1 Like

Hallo Levay,

du solltest einmal deinen Lokalen Händler wechseln…das muss nämlich verdammt schlechter Stoff sein…*Breitgrinz*…

Nein, das ist nicht richtig. Du kannst auch für 1 Cent klagen.
(Nur Elvis, der Stern behauptet, das sei nicht möglich, die
Begründung habe ich vergessen…)

Denn offensichtlich leidest du unter Halluzinationen…

Hallo Florian,

vielen Dank! Damit sollten XYungelöst einige Grübeleien erspart bleiben. Und ein Sternchen hast du dir auch verdient *find*

Viele Grüße

gipsy

Doch, doch, ich kann mich gut daran erinnern. Mal sehen, vielleicht suche ich es mal im Archiv raus.

Levay