Strittige Mängel und Abnahme, Firma will Geld

Hallo,
kann eine Sanitärfirma eine Abnahme auf jeden Fall verlangen (trotz strittiger Mängel an der Duschwanne), um dann wenn ich es nicht abnehme und die Rechnung nicht binnen 8 Tagen zahle, mich dazu zwingen und mir rechtliche Schritte androhen? Es gibt Meinungsverschiedenheiten zu den Mängeln an der Dusche. Interessant: Auf 2 Mängelrügen hin hat sich die Firma 7 Wochen lang nicht bewegt. Ein Meister dieser Firma, der mal kurz wegen der Heizung bei uns war, sagte dazu nur, er wäre für die Dusche nicht zuständig. Also: Es hat keine Begutachtung der Mängel stattgefunden, stattdessen gibt es jetzt nur eine Stellungnahme, in der etwaige Einbaumängel abgestritten werden bzw. die Haftung für Qualität bzw. Masshaltigkeit der Dusche abgelehnt wird, da es nicht im „Einflussbereich“ der Sanitärfirma liege. Wie kann denn ohne Begutachtung seitens der Sanitärfirma überhaupt sowas behauptet werden? Was kann ich tun? Muss ich tatsächlich wegen der strittigen Summe von weniger als 500 DM zum Anwalt rennen? Darüberhinaus habe ich noch eine grundlegende Frage:
Die Wände sind nicht genau rechtwinklig. Die Sanitärfirma muss dies doch VORHER prüfen, ob die Dusche ordentlich eingebaut werden kann, ggf. muss sie doch VOR dem Einbau dem Kunden mitteilen, dass ein Einbau so nicht ganz einwandfrei durchgeführt werden kann, oder?? Das hat sie aber hier nicht getan sondern einfach die Duschwanne irgendwie in die Ecke montiert…(der Kunde merkt´s ja wohl nicht…)!

MfG
Werner