Teilauszahlung der gerichtlichen sicherheitszahlung?

hallo,wenn eine vorinstanzliches verfahren (zpo) versäumnissurteil ergeht und im urteil vorläufig vollstreckbar steht,keine punkte abgewiesen worden sind und die klage schlüssig ist.das urteil nach 14tagen rechtskräftig ist.
wenn man jetzt einen antrag auf einen internationalen rechtskraftvermerk beantragt dauert dies ja eine ganze weile,vor allem bei vielen beantragten punkten in der klageschrift wie einholen div.informationen über den gerichtsvollzieher…
meine frage ist,kann man wenn die sachlage offensichtlich ist wie oben beschrieben eine teilauszahlung der eingeforderten sicherheitsleistung beantragen die vom verklagten hinterlegt wurde also vorabzahlung???

Hallo,
die vorläufige Vollstreckbarkeit ist zwar auch ein Titel, allerdings kann die Gegenseite verlangen, dass der Titelinhaber eine Sicherheitsleistung in gleicher Höhe zu hinterlegen hat, um sich an der Sicherheitsleistung des Beklagten bedienen zu können, denn das Versäumnis-Urteil kann jederzeit durch Einlegung der Rechtsmittel hinfällig werden.

Da wäre eigentlich nur "Geld gewechseltW; ich muß Sicherheit hinterlegen, um vom Beklagten zu bekommen. Das macht keinen Sinn.
lG

Aber was wenn es ein pkh fall ist?wenn die gegenseite nichts neues gebracht hat zu seiner verteidigung.
Oder anders die rechtslage steht fest und es sind nur noch ermittlunsverfahren in arbeit die die summe erhöhen.darf ein richter in ein beschluss verfügung oä. Die sicherheitsleistung teilweise ausbezahlen???