Teilungsversteigerung

Hallo,

nehmen wir an, ein Haus würde von einer Erbengemeinschaft versteigert werden. Worauf müsste der potenzielle Bieter dann achten? Wäre der Höchstbietende verbindlich der Eigentümer? Bis zu welchem Zeitpunkt könnten die Erben noch zurücktreten?

Danke und Gruß
Robby

nehmen wir an, ein Haus würde von einer Erbengemeinschaft
versteigert werden. Worauf müsste der potenzielle Bieter dann achten?

Auf alles, was bei einer anderen Versteigerung auch zu beachten wäre, z.B. das das Objekt in Ordnung ist und das er den Preis bezahlen kann.

Wäre der Höchstbietende verbindlich der Eigentümer?

Wenn ein Zuschlag erfolgt ja. Bei Zwangsversteigerungen können Darlehensgeber dem Zuschlag widersprechen, wenn das Gebot nicht hoch genug ist. Ob das in dieem fall auch geht, kann ich nicht sagen.

Bis zu welchem Zeitpunkt könnten die Erben noch zurücktreten?

Vermutlich bis zum Beginn der Versteigerung, aber das ist eine Vermutung.