Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu den rechtlichen Grundlagen bei Werbung per Telefon (und ich hoffe, ich bin im richtigen Brett…).
Ich meine mich zu entsinnen, dass es vor einer Weile eine Änderung gab und dass Firmen, die telefonisch werben, stärkere Auflagen zu erfüllen haben. So dachte, ich, dass es ihnen nicht mehr erlaubt sei, mit unterdrückter Telefonnummer zu werben. Oder war eine solche Änderung bisher nur im Gespräch, aber noch nicht umgesetzt?
Und falls es tatsächlich jetzt (oder in Zukunft) die Pflicht gibt, die Telefonnummer des Anrufers bei Werbeanrufen zu übermitteln - und der Werbende tut dies nicht, welche Konsequenzen hat (bzw. hätte in Zukunft) ein solcher Verstoß gegen die Kennzeichnungsplficht?
Ein weiterer Aspekt, der mich interessieren würde: Gibt es eigentlich eine Regelung, wie häufig pro Tag Werbeanrufe stattfinden dürfen (bzw. der Versuch unternommen werden darf, denn im Gegensatz zu Call-Center-Mitarbeitern sind die Kunden ja nicht rund um die Uhr an ihrem Telefon). Wie viele Versuche pro Tag sind zulässig, was ist zuviel - und wie nennt man sowas dann - ist das Stalking oder Nötigung (damit man endlich Ruhe hat, kauft man die angepriesene Ware) oder was?
Vielen Dank für Eure Antworten!