Telemediengesetz, Impressum

Hallo,
seit dem 01.03.2007 ist wohl das neue Telemediengesetz in Kraft getreten. Meine Frage ist, auf welchen Internetseiten ein vollständiges Impressum vorhanden sein muss. Wenn ich es recht verstanden habe ist es bei rein privaten Seiten, wohl nicht nötig. Ab Kleingewerbe schon. Ist das so richtig. Was muss alles in Impressum rein? Was ist mit dem Datenschutz?
Vielen Dank, Painter

Webimpressum-Assistent
http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/

Was ist mit dem Datenschutz?

Deine Kundendaten unterliegen dem Datenschutz.

Gruß

Stefan

Hallo,

auf allen…wenn du nicht ein Opfer von „Abmahn-Vereinen“ werden willst…

Außerdem ist die Adresse ohnehin über den jeweiligen Provider zu ermitteln…:smile:

mfg

Impressumpflicht für Webseiten
Hallo,

auf allen…wenn du nicht ein Opfer von „Abmahn-Vereinen“
werden willst…

würdest Du Dich bitte in Zukunft darauf beschränken, nur Dinge als Expertenrat anzubieten, die auch zumindest ein wenig fundiert sind? Was Du schreibst, ich schlicht falsch.

Richtig ist: Ein Impressum ist (nicht erst seit diesem Jahr!) auf allen Webseiten gefordert, die geschäftsmäßig betrieben werden. Das hat nichts damit zu tun, ob eine Seite gewerblich betrieben wird. Geschäftsmäßig wird etwas dann betrieben, wenn es auf Dauerhaftigkeit oder Wiederholung („immer mal wieder“) ausgelegt ist. Das trifft auf sehr viele Webseiten zu, auch auf sehr viele private, aber weiß Gott nicht auf alle.

Außerdem ist die Adresse ohnehin über den jeweiligen Provider
zu ermitteln…:smile:

Auch das ist schlicht falsch. Bullshit.

Richtig ist: Ermittlungsbehörden können in Strafsachen relativ leicht die betr. Daten abfragen, wenn Domain oder Server in Deutschland stehen. Zivilpersonen können das (etwas eingeschränkt) auch.

Sobald das ins Ausland geht, wird es schon schwierig bis unmöglich. Wenn ich auf einem Server in Ouagadougou eine .to-Domain liegen habe, gehen die Chancen bspw. gegen Null, dass da irgendjemand - inkl. Polizei oder gar Staatsanwälte - herausfindet, dass ich das betreibe. Mit nur wenig mehr Aufwand kann man das noch weiter verschleiern.

.m

3 Like

Moin, moin,

könnte man zwar ein wenig netter schreiben, aber hinzufügen ist dem
nichts. Nachlesen kann man das u.a. hier: http://www.impressum-
recht.de/#4

Grüßerle
Richard

1 Like

Hallo Malte…

ZUNÄCHST einmal mäßige dich im Ton…

Dann hier dazu die Stellungnahme eines Rechtsanwaltes:
*snip*
>Wer muss nun ein Impressum einstellen?
>Meine lapidare Empfehlung hier: Wer ein Impressum einstellt, läuft >auch nicht Gefahr mit irgendjemanden wegen eines fehlenden Impressums >in Konflikt zu geraten.
>Stellen Sie ein - den Vorschriften entsprechendes - Impressum ein und >Sie haben hier schon mal ganz sicher Ihre Ruhe.
> Die Impressumspflicht wird von „Gummibegriffen“ wie >„geschäftsmässig“, „gewerbsmässig“ bestimmt, wobei der Begriff >„geschäftsmässig“ noch schwammiger ist und auch ausgelegt wird, als >der Begriff „gewerbsmässig“.

>Nach Ansicht verschiedener Gerichte handelt nämlich jeder >„geschäftsmässig“, der aufgrund „nachhaltiger“ Tätigkeit - mit, aber >auch ohne die Absicht einer Gewinnerzielung - Teledienste anbietet und >erbringt.

>Strenggenommen ist jede auf Dauer ins Internet eingestellte Webseite >„nachhaltig“, sodass eine Impressumspflicht auch bei privaten >Internetseiten zu bejahen ist.

So,wenn DU es also besser weisst als ein Rechstanwalt…:smile:

Nix falsch… der Anwalt sagt was ich sag…
…nur Du verstehst es nicht.

ZUNÄCHST einmal mäßige dich im Ton…

Mäßige Du Dich erstmal bei Deinen kenntnisfreien Ratschlägen.

>Wer muss nun ein Impressum einstellen?
>Meine lapidare Empfehlung hier: Wer ein Impressum
einstellt, läuft >auch nicht Gefahr mit irgendjemanden
wegen eines fehlenden Impressums >in Konflikt zu geraten.
>Stellen Sie ein - den Vorschriften entsprechendes -
Impressum ein und >Sie haben hier schon mal ganz sicher
Ihre Ruhe.

Trivial. Aber noch lange nicht das, was der Gesetzgeber fordert.

> Die Impressumspflicht wird von „Gummibegriffen“ wie
>„geschäftsmässig“, „gewerbsmässig“ bestimmt, wobei der
Begriff >„geschäftsmässig“ noch schwammiger ist und auch
ausgelegt wird, als >der Begriff „gewerbsmässig“.

Gewerbsmäßigkeit spielt im Hinblick auf die Impressumpflicht keine wesentliche Rolle.

>Nach Ansicht verschiedener Gerichte handelt nämlich jeder
>„geschäftsmässig“, der aufgrund „nachhaltiger“ Tätigkeit -
mit, aber >auch ohne die Absicht einer Gewinnerzielung -
Teledienste anbietet und >erbringt.

Das ist das, was ich geschrieben habe.

>Strenggenommen ist jede auf Dauer ins Internet
eingestellte Webseite >„nachhaltig“, sodass eine
Impressumspflicht auch bei privaten >Internetseiten zu
bejahen ist.

Das ist natürlich falsch, der Herr Jurist irrt hier. Es gibt durchaus Webseiten, die weder auf Dauer noch auf Wiederholung ausgelegt sind. Wenn ich „mal eben“ ein Bildchen online stelle, um das jemandem zu zeigen und dass nach kurzer Zeit wieder gelöscht wird, dann ist das nicht geschäftsmäßig und benötigt auch kein Impressum. Erst, wenn ich das regelmäßig tue, ändert sich die Lage. Solche Anwendungen wie skizziert mögen selten sein, aber es gibt sie zweifellos. Ein weiteres Beispiel wären Platzhalterseiten ohne Inhalt.

So,wenn DU es also besser weisst als ein Rechstanwalt…:smile:

Ich verstehe vor allem, was der Mensch da schreibt.

.m

1 Like

Toller Anwalt

Dann hier dazu die Stellungnahme eines Rechtsanwaltes:
*snip*
>Wer muss nun ein Impressum einstellen?
>Meine lapidare Empfehlung hier: Wer ein Impressum
einstellt, läuft >auch nicht Gefahr mit irgendjemanden
wegen eines fehlenden Impressums >in Konflikt zu geraten.

Hi,

diese lapidaren Empfehlung eines uns unbekannten Rechtsanwaltes überzeugt mich natürlich vollständig…

Das könnte ja glatt ein Zitat aus dem Palandt sein.

Gruß

S.J.

Wieder mal nichts verstanden!

Dann hier dazu die Stellungnahme eines Rechtsanwaltes:
*snip*
>Wer muss nun ein Impressum einstellen?
>Meine lapidare Empfehlung hier: Wer ein Impressum
einstellt, läuft >auch nicht Gefahr mit irgendjemanden
wegen eines fehlenden Impressums >in Konflikt zu geraten.
>Stellen Sie ein - den Vorschriften entsprechendes -
Impressum ein und >Sie haben hier schon mal ganz sicher
Ihre Ruhe.
> Die Impressumspflicht wird von „Gummibegriffen“ wie
>„geschäftsmässig“, „gewerbsmässig“ bestimmt, wobei der
Begriff >„geschäftsmässig“ noch schwammiger ist und auch
ausgelegt wird, als >der Begriff „gewerbsmässig“.

>Nach Ansicht verschiedener Gerichte handelt nämlich jeder
>„geschäftsmässig“, der aufgrund „nachhaltiger“ Tätigkeit -
mit, aber >auch ohne die Absicht einer Gewinnerzielung -
Teledienste anbietet und >erbringt.

>Strenggenommen ist jede auf Dauer ins Internet
eingestellte Webseite >„nachhaltig“, sodass eine
Impressumspflicht auch bei privaten >Internetseiten zu
bejahen ist.

Schön, dass Du die Seite http://www.e-juristen.de/Impressum-Webseiten.htm kopiert hast.

Was Du natürlich wieder einmal überhaupt nicht verstanden hast ist, dass hier zur tatsächlichen Rechtslage nur wenig und Oberflächliches gesagt wird.

Statt dessen wird lediglich der Rat gegeben, dass man durch Einstellung eines Impressums mit Sicherheit einem Verstoß gegen die Regeklungen des TDG und des Mediendienstestaatsvertrages aus dem Weg geht.
Das ist zwar aus anwaltlicher Sicht auch ein nachvollziehbarer Hinweis.

Dass dies aber mit der rechtlichen Frage (und somit der Ausgangsfrage hier), wer denn nun nach diesen Vorschriften tatsächlich ein Impressum einsetzen muss und wer nicht, die Du mit

auf allen…wenn du nicht ein Opfer von „Abmahn-Vereinen“ werden willst…

selbstverständlich völlig falsch beantwortet hast, nichts zu tun hat, hast Du wieder mal nicht verstanden.

Dea

Von einem Anwalt hätte ich aber erwartet,das er das weiss…*g*

Von einem Anwalt hätte ich aber erwartet,das er das
weiss…*g*

ER weiß es ja auch. Nur DU eben nicht.
Gruß
loderunner (der gewiss keinen neuen Nick braucht, um Dir zu antworten)

o.w.T.

Frank verrät sich immer wieder…:smile:)
Der einzige, der hier was verrät, bist Du. Und zwar verrätst Du jedem, der es gar nicht wissen will, dass Du von Tuten und Blasen keinerlei Ahnung hast.
Zum Glück gibt es hier genügend echte Fachleute (das bin ich nicht) und Leute, die ihren Verstand benutzen (das bin ich), die Deinen Quatsch nicht unkorrigiert stehen lassen. Ich möchte nicht in der Haut dessen stecken, der sich auf Deine unqualifizierten Aussagen verlässt.

Nur schön für Dich, dass es keine Strafe für arrogant vorgetragene Dummheit gibt.