Hallo Forum,
ich habe beiläufig gehört, dass eine Testaments-Eröffnung erst
nach der Bestattung des Erblassers möglich/gestattet sei,
also nachdem der Sarg oder die Urne im Grab gelandet ist.
Speziell zur Urne stellt sich mir die Frage, ob jemand als
böswilliger Angehöriger die Herausgabe der Urne
bzw. deren Unterbringung am finalen Ort verhindern kann
und damit auch die Testamentseröffnung?
Gibt es dazu §§?
mfg:stuck_out_tongue:it
[untot]