Testaments-Eröffnung

Hallo Forum,

ich habe beiläufig gehört, dass eine Testaments-Eröffnung erst
nach der Bestattung des Erblassers möglich/gestattet sei,
also nachdem der Sarg oder die Urne im Grab gelandet ist.

Speziell zur Urne stellt sich mir die Frage, ob jemand als
böswilliger Angehöriger die Herausgabe der Urne
bzw. deren Unterbringung am finalen Ort verhindern kann
und damit auch die Testamentseröffnung?

Gibt es dazu §§?

mfg:stuck_out_tongue:it
[untot]

Hallo, pit,

ich habe beiläufig gehört, dass eine Testaments-Eröffnung erst
nach der Bestattung des Erblassers möglich/gestattet sei,
also nachdem der Sarg oder die Urne im Grab gelandet ist.

im entsprechenden Paragraphen http://dejure.org/gesetze/BGB/2260.html gibt es darauf keinen Hinweis.

Und da auf einschlägigen Seiten davon abgeraten wird, Wünsche bezüglich der Bestattung ins Testament zu schreiben (http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de/Tod-Bestatt… ; http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/falle/bes…), gehe ich davon aus, dass zumindest theoretisch eine Testamentseröffnung vor der Bestattung möglich sein muss.

Gruß
Kreszenz

Hallo Kreszentia,

danke für die Antwort, obschon sie mich ratlos lässt -
wahrscheinlich bin ich aber einer Urban Legend aufgesessen,
die rumtratscht, Erben kämen nicht an das Erbe ran,
weil die Urne bis jetzt (2Jahre lang!) nicht wunschgemäss
bestattet worden ist, sondern irgendwo rumsteht.
Naja, nicht mein Problem.

mfg:stuck_out_tongue:it
[stibt.mittellos]