Sehr geehrte Damen und Herren,
interessieren würde mich folgendes Fallbeispiel:
Jemand hat eine Eigentumswohnung mit einem zugehörigen TG-Stellplatz(Doppelparker) erworben. Der TG-Stellplatz ist laut einer fiktiven Teilungserklärung der Obere.
Ein Makler hätte nun noch zu Zeiten des Voreigentümers den anderen Stellplatz vermieteen sollen, allerdings hätte in Unkenntnis der Teilungserklärung den Oberen vermietet.
Meine Frage lautet nun dahingehend, ob in einem solchen Fall gegen den Makler Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, weil er ja fremdes Eigentum, zu dem er keinen Maklerauftrag hatte, vermietet worden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Zapf