Hallo,
auf Grund einer Diskusion im Brett „Haus- und Nutztiere“
stellt sich mir die Frage, wie nach geltender Rechtssprechung
der §1 TSG zu interpretieren ist.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/
Speziell geht es mir um die Interpretation „vernüftiger Grund“
im Zusammenhang mit Tötung.
Was also können vernüftige Gründe sein (außer den üblichen im
Gestz genannten, Nutztiere betreffend)und welche nicht mehr?
Gruß Uwi