Todesfall und Pflichten?

Hallo,

eine Person ist gestorben und die „Erben“ schlagen das Erbe aus.
Müssen die „Erben“ trotzdem z.B. die Wohnung, Strom, GEZ usw. kündigen oder macht es dann der Nachlassverwalter bzw. das Nachlassgericht?
Wie sieht es mit dem laufenden kosten aus??

Danke schon einmal im voraus.

Müssen die „Erben“ trotzdem z.B. die Wohnung, Strom, GEZ usw.
kündigen oder macht es dann der Nachlassverwalter bzw. das
Nachlassgericht?
Wie sieht es mit dem laufenden kosten aus??

Ausgeschlagen heißt ausgeschlagen, also Finger Weg vom Erbe egal ob Aktiva oder Passiva.
Ggf. könnte es natürlich sinnvoll sein den Vermieter und auch die Energieversorger vom Ableben des Erblasssers zu informieren (und bei der Gelegenheit auch gleich zmitzuteilen, das man ausgeschlagen hat; die Anfragen ob man den Erbe sei kommen früh genug wenn Schulden da sind.)
Der Vermieter ist ja in der Regel selbst daran interessiert die Wohnung bald zu beräumen. Oft gibt das Nachlassgericht die Wohnung dann zur Beräumung frei, der Vermiter kann ggf. sein Vermieterpfandrecht geltend machen. In etwas koplexeren Fällen wird auch dann ein Nachlasspfleger zur Abwicklung bestellt.