Trennung im Zweifamilienhaus des Ehemannes

Hallo,

es ist zwar schon eine Weile her, aber ich habe euch doch wiedergefunden :smile:.

Ich hätte ein paar Fragen…

Ein Ehepaar hat sich kürzlich getrennt. Die jüngere, noch minderjährige Tochter, möchte mit ihrer Mutter zusammenleben. Der Noch-Ehemann hat vor drei Jahren sein Elternhaus geerbt, in dem die Eheleute seit 1992 zusammen leben und in dem auch ihre Kinder aufgewachsen sind. Die Ältere bleibt bei ihrem Vater und ist ebenfalls noch Schülerin.

Der Ehemann trägt die Belastungen die durch die Erbschaft entstanden sind allein (Kredit für unaufschiebbare Renovierungsarbeiten, Auszahlung des anderen Erbberechtigten, Umschuldung eines Kredites des Erblassers … insgesamt rund 780 Euro im Monat). Die anderen Kosten wie Strom, Gas, Versicherungen, Steuern usw. werden von einem getrennten Konto bezahlt, auf das von dem gemeinsamen Konto regelmäßig eine feste Summe gezahlt wird. Beide gehen arbeiten, die Ehefrau jedoch nicht in Vollzeit und in der ungünstigen Steuerklasse V, so dass ihr Nettoeinkommen nur bei ca. 1300 € liegt. Vermögen ist soweit nicht vorhanden.

Die Ehefrau möchte ausziehen, hat dafür aber keine Mittel. Der Ehemann tätigte vor ein paar Tagen noch eine Überweisung die das gemeinsame Konto erheblich ins Minus brachte.

  1. Frage
    Da es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und eine Wohnung zurzeit leersteht, möchte die Ehefrau zunächst für ein paar Monate in diese Wohnung umziehen. Diese ist renovierungsbedürftig und könnte nur mit erheblichen Mitteln für einen „fremden“ Mieter instand gesetzt werden.

Spräche etwas dagegen und kann der Noch-Ehemann sie auf die Straße setzen? Sie sieht im Moment keine Möglichkeit eine angemessene Bleibe für sich und ihre Tochter zu finden, ohne in größere finanzielle Nöte zu geraten, da Unterhaltszahlungen für das Kind, sowie eine Ausgleichszahlung zur ungünstigeren Steuerklasse vom Ehemann nicht gesichert sind.

  1. Frage
    Hätte der Ehemann Anspruch auf eine Mietzahlung, wenn andererseits weder der Unterhalt, noch das Kindergeld für das Kind gefordert werden würde und die Ehefrau sich selbst versorgt?

  2. Frage
    Meine Bekannte hat gelernt, dass man die Konten besser sofort getrennt hätte. Sie möchte jetzt ihre letzte Gehaltszahlung auf einmal abheben und bar verwalten, das nächste Gehalt soll auf ein eigenes Konto gehen. Sie hat sich überlegt, dem Ehemann künftig einen Teil der Nebenkosten zu überweisen und sich mit dem Rest nach und nach (bis zum Ende des Jahres) eine kleine Rücklage für die neue Wohnungseinrichtung zu bilden und zudem müssten noch mindestens für die Erdgeschosswohnung eine Schlaf- und eine Kochgelegenheit angeschafft werden. Das Minus hat sie nicht verursacht, muss sie trotzdem bei der Trennung der Konten dafür geradestehen? Und wenn ja, kann es ihr negativ ausgelegt werden, dass sie selbst eine größere Summe abgehoben hat?

Danke für die Betrachtung dieses absolut frei erfunden Szenarios.
Lilith

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Hallo Lilith,

mir ist in der Rechnung ein Denkfehler aufgefallen:

Der Ehemann trägt die Belastungen die durch die Erbschaft entstanden sind allein

Beide gehen arbeiten, die Ehefrau jedoch nicht in Vollzeit und in der ungünstigen Steuerklasse V, so dass ihr Nettoeinkommen nur bei ca. 1300 € liegt.

Der Mann trägt offensichtlich die Belastung nicht ganz alleine, weil er Steuervorteile durch die Klasseneinteilung hat. Bringt es der Frau etwas, für die Trennungszeit 4/4 zu beantragen?

Gruß, Karin