Trennungsschmerz Versicherung

Scheidung: wenn jemand im Trennungsjahr ist, darf er dann eine Krankenversicherung kündigen? Die Person ist Versicherungsnehmer, es ist eine Zusatzversicherungen und der Nochehegatte zahlt keine monatlichen Beiträge,  mit dem Argument: rechnen wir später mal ab. Der Versicherungsnehmer muss aber jeden Monat zahlen. 
Muss der Versicherungsnehmer den Nochehepartner darüber informieren?

Um was für eine Versicherung handelt es sich, insbesondere welche Personen sind versichert?

Hallo,

wenn der Beitragszahler nicht mehr bezahlt, muss der Versicherungsnehmer bezahlen oder die Versicherung kündigen.

Wodurch sollte der Beitragszahler gesetzlich verpflichtet sein, den Versicherungsnehmer von der Nichtzahlung zu informieren?

Muss der Versicherungsnehmer den Nochehepartner darüber
informieren?

Ansonsten wird die versicherte Person, vom Versicherungsunternehmen informiert!

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen!

Muss der Versicherungsnehmer den Nochehepartner darüber
informieren?

Ansonsten wird die versicherte Person, vom
Versicherungsunternehmen informiert!

Ohne zu wissen, um was für eine Versicherung es sich genau handelt, lehnst Du Dich aber verdammt weit aus dem Fenster. In vielen Fällen gilt eine Versicherung für den VN und seinen Ehepartner, seine Familie etc. Kündigt der VN, erfolgt natürlich nicht automatisch eine Info von der Versicherung, denn diese weiß in den meisten Fällen überhaupt nicht, wer mitversichert ist.

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Scheinbar hast Du die Eingangsfrage nicht richtig gelesen!

Muss der Versicherungsnehmer den Nochehepartner darüber
informieren?

Ansonsten wird die versicherte Person, vom
Versicherungsunternehmen informiert!

Ohne zu wissen, um was für eine Versicherung es sich genau
handelt, lehnst Du Dich aber verdammt weit aus dem Fenster.

Da steht ganz eindeutig Krankenversicherung!

In
vielen Fällen gilt eine Versicherung für den VN und seinen
Ehepartner, seine Familie etc. Kündigt der VN, erfolgt
natürlich nicht automatisch eine Info von der Versicherung,
denn diese weiß in den meisten Fällen überhaupt nicht, wer
mitversichert ist.

Bei personenbezogenen Versicherungen, wie z.B. Kranken-, Unfall-, Rentenversicherungen steht immer die versicherte Person im Vertrag!

Gruß Merger

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag zum nächstmöglichen
Zeitpunkt kündigen!

Wobei zu beachten ist, dass bei einer Vollkrankenversicherung die versicherte Person die Möglichkeit hat ihren Anwalt mit ins Boot zu nehmen um evt. die Kosten vom Ehemann einzuklagen.

Gruß Merger

Es handelt sich um eine Auslandskrankenkasse und Zusatzversicherung (Brillenzuschuss, Zahnarztzuschuß)

Es handelt sich um eine Auslandskrankenkasse und Zusatzversicherung (Brillenzuschuss, Zahnarztzuschuß). Nur der Ehepartner.

Scheinbar hast Du die Eingangsfrage nicht richtig gelesen!

Da steht ganz eindeutig Krankenversicherung!

Aha. Krankenversicherung ist also Krankenversicherung?

Scheinbar hast DU meinen Einwand nicht richtig gelesen.

In
vielen Fällen gilt eine Versicherung für den VN und seinen
Ehepartner, seine Familie etc. Kündigt der VN, erfolgt
natürlich nicht automatisch eine Info von der Versicherung,
denn diese weiß in den meisten Fällen überhaupt nicht, wer
mitversichert ist.

Bei personenbezogenen Versicherungen, wie z.B. Kranken-,
Unfall-, Rentenversicherungen steht immer die versicherte
Person im Vertrag!

Und in einigen Fällen ist die Familie, der Ehegatte, die Kinder etc. automatisch mitversichert.

Aber schon bemerkenswert: Ich wende ein, dass man das ohne genaue Kenntnisse eben nicht beantworten kann, worauf Du entgegnest, dass alles auch ohne nähere Infos beurteilen zu können. Offensichtlich besitzt Du die hier im Forum immer wieder so herbeigesehnte Kristallkugel…

Es handelt sich um eine Auslandskrankenkasse und
Zusatzversicherung (Brillenzuschuss, Zahnarztzuschuß). Nur der
Ehepartner.

Ein Versicherung, die nur für eine Person gilt, kann diese eine Person selbstverständlich selbst kündigen ohne das Einverständnis vom Ehepartner einzuholen. Allerdings frage ich mich, warum der andere Ehepartner überhaupt für eine Versicherung zahlen soll, die ihn gar nicht betrifft…

Scheinbar hast Du die Eingangsfrage nicht richtig gelesen!

Da steht ganz eindeutig Krankenversicherung!

Aha. Krankenversicherung ist also Krankenversicherung?A

Ja !

Scheinbar hast DU meinen Einwand nicht richtig gelesen.

In
vielen Fällen gilt eine Versicherung für den VN und seinen
Ehepartner, seine Familie etc. Kündigt der VN, erfolgt
natürlich nicht automatisch eine Info von der Versicherung,
denn diese weiß in den meisten Fällen überhaupt nicht, wer
mitversichert ist.

Bei personenbezogenen Versicherungen, wie z.B. Kranken-,
Unfall-, Rentenversicherungen steht immer die versicherte
Person im Vertrag!

Und in einigen Fällen ist die Familie, der Ehegatte, die
Kinder etc. automatisch mitversichert.

Mit Sicherheit nicht, dies könnte evt. bei der gesetzlichen Krankenkasse zutreffen.
Aber nicht bei einer privaten Krankenversicherung, wobei man hier noch unterscheiden muss unter Vollkrankenversicherung bzw. Zusatzkrankenversicherung.

Aber schon bemerkenswert: Ich wende ein, dass man das ohne
genaue Kenntnisse eben nicht beantworten kann, worauf Du
entgegnest, dass alles auch ohne nähere Infos beurteilen zu
können. Offensichtlich besitzt Du die hier im Forum immer
wieder so herbeigesehnte Kristallkugel…

Dies ist nicht erforderlich, denn wenn eine Krankenversicherung vom Versicherungsnehmer für eine mitversicherte Person gekündigt wird, wird diese automatisch verständigt.

Dafür benötigt man keinen Hellseher mit einer Kristallkugel, sondern Fachkenntnisse!

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Was normalerweise üblich ist, dass ein VN für alle mitversicherten Personen (Ehefrau + Kinder) solche Verträge abschließt.

Ansonsten könnte man vermuten, dass in solch einer Ehe etwas nicht stimmt.

Da steht ganz eindeutig Krankenversicherung!

Aha. Krankenversicherung ist also Krankenversicherung?A

Ja !

Aber nicht bei einer privaten Krankenversicherung, wobei man
hier noch unterscheiden muss unter Vollkrankenversicherung
bzw. Zusatzkrankenversicherung.

Sag mal, merkst Du gar nicht, wie Du Dich hier der Lächerlichkeit preisgibst, indem Du Dich in wenigen Sätzen derartig selbst widersprichst.

Dies ist nicht erforderlich, denn wenn eine
Krankenversicherung vom Versicherungsnehmer für eine
mitversicherte Person gekündigt wird, wird diese automatisch
verständigt.

Eben nicht. Offenbar liest Du meine Beiträge überhaupt nicht richtig. Wenn es sich z.B. um eine Reisekrankenversicherung für Familien handelt, ist der VN und seine Familienangehörigen versichert. Die Versicherung kennt diese Familienangehörigen u.U. gar nicht namentlich. Wie soll sie diese also informieren? Und selbst wenn der Versicherungsnehmer seine Frau und seinen 6 Jahre alten Sohn namentlich mitversichert hat, würde die Versicherung diese nicht benachrichtigen.

Dafür benötigt man keinen Hellseher mit einer Kristallkugel,
sondern Fachkenntnisse!

Eben. Deswegen ist Deine Aussage auch haltlos, weil basierend auf Deinen wilden Mutmaßungen (also Kristallkugel) und meine basiert auf Fachwissen.

Da steht ganz eindeutig Krankenversicherung!

Aha. Krankenversicherung ist also Krankenversicherung?A

Ja !

Aber nicht bei einer privaten Krankenversicherung, wobei man
hier noch unterscheiden muss unter Vollkrankenversicherung
bzw. Zusatzkrankenversicherung.

Sag mal, merkst Du gar nicht, wie Du Dich hier der
Lächerlichkeit preisgibst, indem Du Dich in wenigen Sätzen
derartig selbst widersprichst.

Wenn Du doch keine Ahnung hast, dann lass es doch einfach.

Dies ist nicht erforderlich, denn wenn eine
Krankenversicherung vom Versicherungsnehmer für eine
mitversicherte Person gekündigt wird, wird diese automatisch
verständigt.

Eben nicht. Offenbar liest Du meine Beiträge überhaupt nicht
richtig. Wenn es sich z.B. um eine Reisekrankenversicherung
für Familien handelt, ist der VN und seine Familienangehörigen
versichert. Die Versicherung kennt diese Familienangehörigen
u.U. gar nicht namentlich.

Falsch: auch in der Reisekrankenversicherung sind alle versicherten Personen mit Namen und Geburtsdatum aufgeführt.

Und selbst wenn der Versicherungsnehmer seine
Frau und seinen 6 Jahre alten Sohn namentlich mitversichert
hat, würde die Versicherung diese nicht benachrichtigen.

Wir z.B. tun dies und so kenne ich es auch von den meisten Versicherungsunternehmen.

Dafür benötigt man keinen Hellseher mit einer Kristallkugel,
sondern Fachkenntnisse!

Eben. Deswegen ist Deine Aussage auch haltlos, weil basierend
auf Deinen wilden Mutmaßungen (also Kristallkugel) und meine
basiert auf Fachwissen.

Junge lass es doch sein, Du hast doch keinen blassen Schimmer!

Plonk!

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Wir z.B. tun dies und so kenne ich es auch von den meisten
Versicherungsunternehmen.

Dein Problem ist, dass Du Deine persönlichen Erfahrungen stets für allgemein verbindlich erklärst und für die unfehlbare Wahrheit hältst. Was Du nicht kennst, kann es Deiner Meinung nach schlichtweg nicht geben. Und wer das nicht so sieht, hat in Deinen Augen keine Ahnung und ist ein Depp.

So ein Weltbild kann man ja haben. Muss man aber nicht. Und vor allem muss man sich mit so einer Einstellung nicht in einem Expertenforum äußern.

Wir z.B. tun dies und so kenne ich es auch von den meisten
Versicherungsunternehmen.

Dein Problem ist, dass Du Deine persönlichen Erfahrungen stets
für allgemein verbindlich erklärst und für die unfehlbare
Wahrheit hältst. Was Du nicht kennst, kann es Deiner Meinung
nach schlichtweg nicht geben. Und wer das nicht so sieht, hat
in Deinen Augen keine Ahnung und ist ein Depp.

Blödsinn, aber ich kann erkennen, dass Du keinerlei Fachkenntnisse bezüglich Krankenversicherungen hast!

Und nun darfst Du mit dir selbst weiter diskutieren !

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Blödsinn, aber ich kann erkennen, dass Du keinerlei
Fachkenntnisse bezüglich Krankenversicherungen hast!

Ja ja. Das übliche „Ich habe eben recht und Du keine Ahnung“. Durch gebetsmühlenartige Wiederholung und kindisches Stampfen wird das aber nicht überzeugender.

Substantielles kommt da natürlich nicht mehr. Wie diskutieren hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Sicher wirst Du wegen Deiner unglaublichen und übernatürlichen Kenntnisse Deine Aussagen mit verlässlichen Quellen belegen können.

Und nun darfst Du mit dir selbst weiter diskutieren !

War klar, dass Du kneifst.

Erst PLONK, dann weiter labern. Damit hast Du Dich nun endgültig als Troll geouted.