Überqueren der Gleise mit Todesfolge

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage: Wie hoch sind die Folgekosten für die Angehörigen?

Und wie lange hat die DB Zeit die Kosten in Rechnung zu stellen?

http://remszeitung.de/2012/10/3/toedlicher-unfall-17…

Beim Eisenbahn-Bundesamt ( www.eba.bund.de ) fand ich keine Angaben.

LG

Redfox366

Hallo,

Und wie lange hat die DB Zeit die Kosten in Rechnung zu stellen?
Beim Eisenbahn-Bundesamt ( www.eba.bund.de ) fand ich keine Angaben.

Die sind dafür ja auch nicht zuständig, da ja der Schaden der DB entsteht.
Die Bahn hätte also die „normale“ Verjährungsfrist von drei Jahren, zählend ab Ende des Jahres der Entstehung un Kenntnis der Schäden.
Kleiner Hinweis: Nur dass diese Frist eingehalten wird, bedeutet noch nicht das die Forderung berechtigt ist.

Grüße

Hallo ElBuffo!

Zunächst Danke für die schnelle Antwort.

Kannst du mir möglicherweise auch eine Quellenangabe dazu benennen?

MfG

Redfox366

War es ein Unfall, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ?
Hier würde ich nur eine(n) Rechtsanwalt(in) befragen.

Hallo ikarus02!

Die Links in meinen Fragen sind Beispielhaft.

http://remszeitung.de/2012/10/3/toedlicher-unfall-17…

http://www.news.de/sport/855032270/abschiedsbrief-vo…

Im ersten Artikel berichtet die Zeitung von einem Unfall, im zweiten von einem Suizid. Eine Straftat halte in beiden Fällen für unwahrscheinlich.

MfG

Redfox366

Hallo,

Kannst du mir möglicherweise auch eine Quellenangabe dazu benennen?

Wikipedia ist jedenfalls mal ein guter Ausgangspunkt, wenn es um die Verjährung geht: http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung_(Deutschland).
Grüße

Hallo,

Im ersten Artikel berichtet die Zeitung von einem Unfall, im
zweiten von einem Suizid. Eine Straftat halte in beiden Fällen
für unwahrscheinlich.

Sowohl Unfall als auch Suizid können doch Straftaten sein:

http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

Gruß

Anwar