Hallo Busy ,
Hallo WIssende,
mein Vater möchte mir demnächst sein Haus übertragen, um so
das Haus vor ALterhsiem udn Finanzamt zu retten. Nun meine
Fragen:
- WIe hoch ist der Schenkungsfreibetrag, ab dem man Steuern
oder so bezahlen muss
siehe:
http://www.steuernetz.de/fachinfos/checklisten/stsp/…
- kann davon ein für mein Vater eingetragenes Wohnrecht
mindernd geltend gemacht werden?
da gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten wie - unentgeltliches Wohnrecht , entgeltliches Wohnrecht , Nießbrauch
ich empfehle in jedem Fall den Rat eines Steuerberaters einzuholen .!!
- es soll vertraglich geregelt werden, dass ein evtl.
Verkaufserlös des Hauses durch die drei Erben geteilt wird.
Reicht dafür ein normaler Vertrag? Oder muss das auch
notariell gemacht werden?
in jedem Fall notariell ( Übertragung von Immobilien geht nur auf diese Weise ) und zwar ganz wichtig - so ,dass sich die drei Erben nicht !!! hinterher bei der Verteilung in die Haare bekommen können und so das alles zweifelsfrei geregelt ist - besonders wenn vorher schon klar ist , das irgendwann verkauft und verteilt werden soll .
Rechtsstreitigkeiten ,Erbauseinandersetzungen , Zwangsversteigerungen zum Zweck der Erbauseinandersetzung ,etc. bereichern nur Anwälte und Andere .
Erfahrungsgemäß enden bei ungeklärten und ungeregelten Erschaften zwei von drei beim Anwalt .
Bösartig formuliert:
„Behaupte niemals, einen Menschen ganz zu kennen,
solange du keine Erbschaft mit ihm geteilt hast.“
Gruß
HC