Hallo Allerseits,
kann eine Person gerichtlich belangt werden, wenn sie in der Öffentlichkeit Dinge erzählt, die zwar wahrheitsgemäß sind, aber den Ruf einer Person schädigen.
Z.B. erzählt Herr Mayer in der Kantine, dass er auf der Firmenfeier gesehen hat, dass Frau Schmidt und Herr Müller miteinander Sex hatten (beide sind verheiratet, nur nicht miteinander).
Oder Herr Mayer erzählt allen Kollegen, dass Herr Lüders einen Griff in die Firmenkasse gemacht hat und deswegen abgemahnt wurde.
Gruß
Carlos