hallo,
ein grossvater hat einem vater etwa 1995 sein haus überschrieben und ein nießbrauchrecht eingetragen das er da lebenslang wohnen bleibt. dafür hat er dem vater zuletzt 300€ im monat „geschenkt“, wohl auch aus steuerlichen gründen so deklariert.
nun sind anfang 2008 erst der vater und dann einen monat später der grossvater verstorben. die grossmutter leidet seit mehreren jahren an einem schlaganfall und ist jetzt in einem betreuten pflegeheim untergebracht. für sie ist ein vormund eingetragen der sich um die rechtliche seite kümmert, eine sehr „faule“ person. die grossmuter ist abgesichert durch eigene rente, versicherung und rente von dem grossvater. sämtliche notwendigen leistungen in dem pflegeheim sind abgesichert.
die erben des hauses sind zwei brüder. die grossmutter hat weiterhin das nießbrauchrecht.
die frage nun. die brüder wollen das haus nicht behalten. der vormund der grossmutter ist mit einer ablöse einverstanden.
zu erwartende lebenszeit für die grossmutter nach den statistischen sterbetabellen ist 82,07jahre.
aktuell ist sie 83 jahre.
wie berechnet man die eventuelle ablöse?
dazu kommt das der opa und der vater schriftlich festgelegt haben das der nutzer des niesbrauchs für alle üblichen und unüblichen kosten des hauses aufkommen. seit der opa verstorben ist sind die brüder als eigentümer im grundbuchamt eingetragen sodass sie für grundsteuer usw aufkommen müssen. gehört das nicht zu den üblichen kosten?
nach den infos im inet die sehr verworren sind scheint es verschiedene arten von niesbrauch zu geben. auserdem verschiedene arten der berechnung.
wie sieht das die gemeinschaft hier?
mfg
matthias