Person A ist verzweifelt, hat Angst sich zu verschulden, ist ungewollt einen 24 Monats Vertrag im Fitnessstudio nach einem Probemonat eingegangen.
Nun muss sie einen Weg finden, aus dem Vertrag herauszukommen. Welche Fallstricke müssen beachtet werden?
Person A hat chronische gesundheitlich Probleme (psychisch,neurologisch und rheumatisch) und ist dazu im ALG II Bezug. Befreundete Person B motiviert Person A einen Monat „gratis“ in seinem Fitnsesstudio auszuprobieren. Person A will kein Mitglied dort werden, möchte es aber dennoch ausprobieren.
Person A entschließt sich zur 4 wöchigen Probe. Zur Nutzung des Fitnesstudios kommt es nur 2 mal. Person A versicherte sich beim Fitnesstudio zuvor, dass ihr durch die Probe keinerlei Kosten entstehen würden und sie nichts tun müsse. Sie verstand, dass sie keine Pflichten eingegangen sei, lediglich wenn sie sich nach 2 Wochen entschlösse, könne sie zu vergünstigten Konditionen Mitglied werden.
Nach Ablauf erhält Person A die Mitteilung, dass sie nun in einem 24 Monats Vetrag ist, den sie unbeabsichtigt eingegangen ist, beschämender weise ohne es zu realisieren. Zwischenzeitlich ereigneten sich bei Person A parallel zu der Probezeit unvorhergesehen familiär ein Krankheits- und Todesfall. Person A schaffte es in dieser Zeit nur sich um das Nötigste zu kümmern, wird krank.
Peron A ist aufgrund ihrer persönlichen Lage und der noch neu hinzugekommenen Belastung wegen des Todesfalls nun psychisch stark angeschlagen, so daß sie überlegt , wie von ihren Ärzten empfohlen, einer gründlichen Behandlung in Form eines Klink Aufenthaltes oder einer Reha Maßnahme zu unterziehen sind.
Trotz des Tiefs schleppte sich Person A noch zur „Ablenkung“ zu einer Geräteeinweisung und zu einem Fitnesskurs, der wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und mangelnder Betreuung durch das „Fachpersonal“ nicht gut sondern belastend und stressig fand. Alles in allem merkte Person A, dass, abgesehen von den nicht vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ein Fitnessstudio physisch und vor allem psychisch in der derzeitigen Lage nichts für sie ist.
Person A erkrankte an einem grippalen Infekt. Während Person A krank war, wurde sie nach Ablauf des Probemonats einige male vom Fitnesstudio angerufen. Sie rief zurück um zu fragen, was der Grund sei, ob es wegen der Karte sei, die sie noch hätte. Am Telefon wurde nicht direkt darauf eingegangen, die Gesprächsperson war nicht erreichbar.
Nachem Person A nach ihrer Genesung die Karte im Fitnessstudio vorbeibringen wollte, hieß es, sie wäre bereits Mitglied und könne die Karte nicht abgeben. Sie hätte bereits Post vom Fitnesstudio erhalten müssen (die sie erst heute erhielt).
Person A bekam einen Schock und stand kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Die vorgebrachten Begründungen, dass ein Vetrag nicht bewusst und nicht gewollt eingegangen worden war, stießen auf Granit. Kulanz Fehlanzeige. (aufgrund Arbeitslosigkeit kein Geld, Verschuldungsgefahr, gesundheitlich nicht in der Lage regelmäßig den Weg zum Fitnesstudio zu fahren, und die Fahrtkosten dorthin aufzubringen würde schon das Maß an finaziellen Mitteln übersteigen, geschweige denn an den Kursen und dem Gerätetraining in der Form der unzureichenden Betreuung für die chronische körperliche Erkankung teilzunehmen etc) die Karte müsse behalten werden, aus dem 24 Monte Vertrag gäbe es keine Rücktrittsfrist mehr, Kündigungsmöglichkeiten gäbe es nur aus bestimmten Gründen (Umzug), und auch nur dann, aus Kulanz.
Alles was Person A tun könne, wäre:- den laufenden Vertrag mit Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Bescheinigung von Sportunfähigkeit stillzulegen, worauf diese Zeit bei der Vetrtagslaufzeit hinten angehängt würde. - eine andere Person für ihren Vertrag zur Übernahme bewegenPerson A ist nachwievor der Meinung keinen Vertrag eingegangen zu sein, und befürchtet, mit o.G. Maßnahmen einzugestehen, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
Person A ist verzweifelt, hat Angst sich zu verschulden, Sie überlegt dieses Problem -beim Hausarzt zu schildern, wobei eigentlich viele andere gesundheitliche und soziale Probleme dringenderen Klärungsbedarf hätten
-Einen Schuldnerberater aufzusuchen
-Hilfe bei einer Krisenintervention zu suchen
-Parallel jemanden zu finden, der den Vertrag übernehmen will/kann
Wenn alles nicht hilft mit einem Beratungsschein zu einem Anwalt zu gehen (Person A ist nicht Rechtsschutzversichert) .
+ + + F R A G E N + + + F R A G E N + + +
Ist es sinnvoll auf Kulanz der Geschäftsführung zu hoffen und dort vorzusprechen oder besser gleich probieren zu kündigen?
Hat Person A die Möglichkeit mit einem ärztlichen Attest oder Gutachten eine außerordentliche Kündigung zu erzielen oder liegt das im Ermessenspielraum /Kulanz des Fitnesstudios?
Falls ja, wieviele gesundheitliche Informationen müssen dem Fitnesstudio gegenüber preisgegeben werden (Schweigepflicht /Datenschutz)? Muss beispielsweise die Diagnose einer psychischen und körperlichen chronischen Erkankung preisgegeben werden?
Welche psychischen Erkrankungen wären Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Sollte/könnte vorher der Vertrag mit einem einfachen Attest vom Hausarzt stillgelegt werden, falls ein ausführliches Attest der Fachärzte von Person A nicht schnell genug zu erhalten ist (Wartezeit Termin bei Fachärzten )?