Unbeabsichtigt Fitnesstudiovertag Außerordentliche Kündigungsrecht wg Erkrankung

Person A ist verzweifelt, hat Angst sich zu verschulden, ist ungewollt einen 24 Monats Vertrag im Fitnessstudio nach einem Probemonat eingegangen.
Nun muss sie einen Weg finden, aus dem Vertrag herauszukommen. Welche Fallstricke müssen beachtet werden?

Person A hat chronische gesundheitlich Probleme (psychisch,neurologisch und rheumatisch) und ist dazu im ALG II Bezug. Befreundete Person B motiviert Person A einen Monat „gratis“ in seinem Fitnsesstudio auszuprobieren. Person A will kein Mitglied dort werden, möchte es aber dennoch ausprobieren.
Person A entschließt sich zur 4 wöchigen Probe. Zur Nutzung des Fitnesstudios kommt es nur 2 mal. Person A versicherte sich beim Fitnesstudio zuvor, dass ihr durch die Probe keinerlei Kosten entstehen würden und sie nichts tun müsse. Sie verstand, dass sie keine Pflichten eingegangen sei, lediglich wenn sie sich nach 2 Wochen entschlösse, könne sie zu vergünstigten Konditionen Mitglied werden.

Nach Ablauf erhält Person A die Mitteilung, dass sie nun in einem 24 Monats Vetrag ist, den sie unbeabsichtigt eingegangen ist, beschämender weise ohne es zu realisieren. Zwischenzeitlich ereigneten sich bei Person A parallel zu der Probezeit unvorhergesehen familiär ein Krankheits- und Todesfall. Person A schaffte es in dieser Zeit nur sich um das Nötigste zu kümmern, wird krank.
Peron A ist aufgrund ihrer persönlichen Lage und der noch neu hinzugekommenen Belastung wegen des Todesfalls nun psychisch stark angeschlagen, so daß sie  überlegt , wie von ihren Ärzten empfohlen, einer gründlichen Behandlung in Form eines Klink Aufenthaltes oder einer Reha Maßnahme zu unterziehen sind.

Trotz des Tiefs schleppte sich Person A noch zur „Ablenkung“ zu einer Geräteeinweisung und zu einem Fitnesskurs, der wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und mangelnder Betreuung durch das „Fachpersonal“ nicht gut sondern belastend und stressig fand. Alles in allem merkte Person A, dass, abgesehen von den nicht vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ein Fitnessstudio physisch und vor allem psychisch in der derzeitigen Lage nichts für sie ist.
Person A erkrankte an einem grippalen Infekt. Während Person A krank war, wurde sie nach Ablauf des Probemonats einige male vom Fitnesstudio angerufen. Sie rief zurück um zu fragen, was der Grund sei, ob es wegen der Karte sei, die sie noch hätte. Am Telefon wurde nicht direkt darauf eingegangen, die Gesprächsperson war nicht erreichbar.
Nachem Person A nach ihrer Genesung die Karte im Fitnessstudio vorbeibringen wollte, hieß es, sie wäre bereits Mitglied und könne die Karte nicht abgeben. Sie hätte bereits Post vom Fitnesstudio erhalten müssen (die sie erst heute erhielt).
Person A bekam einen Schock und stand kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Die vorgebrachten Begründungen, dass ein Vetrag nicht bewusst und nicht gewollt eingegangen worden war, stießen auf Granit. Kulanz Fehlanzeige. (aufgrund Arbeitslosigkeit kein Geld, Verschuldungsgefahr, gesundheitlich nicht in der Lage regelmäßig den Weg zum Fitnesstudio zu fahren, und die Fahrtkosten dorthin aufzubringen würde schon das Maß an finaziellen Mitteln übersteigen, geschweige denn an den Kursen und dem Gerätetraining in der Form der unzureichenden Betreuung für die chronische körperliche Erkankung teilzunehmen etc) die Karte müsse behalten werden, aus dem 24 Monte Vertrag gäbe es keine Rücktrittsfrist mehr, Kündigungsmöglichkeiten gäbe es nur aus bestimmten Gründen (Umzug), und auch nur dann, aus Kulanz.
Alles was Person A tun könne, wäre:- den laufenden Vertrag mit Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Bescheinigung von Sportunfähigkeit stillzulegen, worauf diese Zeit bei der Vetrtagslaufzeit hinten angehängt würde.  - eine andere Person für ihren Vertrag zur Übernahme bewegenPerson A ist nachwievor der Meinung keinen Vertrag eingegangen zu sein, und befürchtet, mit o.G. Maßnahmen einzugestehen, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.

Person A ist verzweifelt, hat Angst sich zu verschulden, Sie überlegt dieses Problem -beim Hausarzt zu schildern, wobei eigentlich viele andere gesundheitliche und soziale Probleme dringenderen Klärungsbedarf hätten
-Einen Schuldnerberater aufzusuchen
-Hilfe bei einer Krisenintervention zu suchen
-Parallel jemanden zu finden, der den Vertrag übernehmen will/kann
Wenn alles nicht hilft mit einem Beratungsschein zu einem Anwalt zu gehen (Person A ist nicht Rechtsschutzversichert) .

 + + + F R A G E N + + +  F R A G E N + + +

Ist es sinnvoll auf Kulanz der Geschäftsführung zu hoffen und dort vorzusprechen oder besser gleich probieren zu kündigen?
Hat Person A die Möglichkeit mit einem ärztlichen Attest oder Gutachten eine außerordentliche Kündigung zu erzielen oder liegt das im Ermessenspielraum /Kulanz des Fitnesstudios?
Falls ja, wieviele gesundheitliche Informationen müssen dem Fitnesstudio gegenüber preisgegeben werden (Schweigepflicht /Datenschutz)? Muss beispielsweise die Diagnose einer psychischen und körperlichen chronischen Erkankung preisgegeben werden?
Welche psychischen Erkrankungen wären Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Sollte/könnte vorher der Vertrag mit einem einfachen Attest vom Hausarzt stillgelegt werden, falls ein ausführliches Attest der Fachärzte von Person A nicht schnell genug zu erhalten ist (Wartezeit Termin bei Fachärzten )?

Hi,

die Person hat doch sicherlich schriftliches bekommen und oder Sachen ausgefüllt.
Insbesondere eine Kopie von Sachen die Sie unterschrieben hat (Vertrag), durfte Sie sicherlich mit nach hause nehmen.
Was steht denn da drin?

MFG

Person A ist überfordert, hat den Vertrag verlegt und sucht ihn noch.

Hallo

Sehr sehr viel Text …
Kürze das Ganze doch freundlicherweise etwas ab und sage etwas zum Wesentlichen:
Hat Person A irgendetwas unterschrieben? Wenn ja: Was denn genau?

Grüsse Rudi

Hallo,

wenn Person A einen Vertrag verlegt hat, so wurde vermutlich auch ein solcher abgeschlossen. Wo nichts ist, gibt es nichts zu verlegen. Oder?

Person A könnte auf jeden Fall das Studio um eine Kopie des Vertrages bitten. Das geht am schnellsten und sie kann direkt sehen, was sie unterschieben hat und unter welchen Bedingungen eine außerordentliche Kündigung möglich wäre.

M.

Person A hat versäumt nach einem „Probemonat“ in einem Fitnesstudio rechtzeitig Rücktritt einzureichen.
Statt wie angekündigt 24 ist nun zwar nur noch von 6 Monaten Laufzeit die Rede.
Forderungen von 210€, die bis jetzt nicht voll nachvollziehbar sind, sollen binnen 7 Tagen nachgekommen werden. Auch der Probemonat soll voll mitgezahlt werden.
Person A muss einen Weg finden, die SItuation schnell zu lösen um ggf. Mahngebühren abzuwenden. Finanziell ist sie nicht in der Lage den Forderungen nachzukommen (ALG II), das Fitnesstudio kann aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden.

Einweisungstermin und damit Beginn der Mitgliedschaft am 02.03. nach Krankheit und vorheriger mündlicher Zusage eines Mitarbeiters, dass dies problemlos sei, verschoben. Neuer Einweisungstermin 20.03. Danach 1x Probe im Fitnesstudio. (Person A dachte Probemonat begänne mit Einweisung, da dies beim ersten Gespräch, leider nur mündlich, mitgeteilt wurde.)
Dann aufgrund persönlicher gesundheitlicher Probleme und eines unerwarteten Trauerfalls durch die Belastung in eine Krise geraten. Nur Nötigstes wurde von Person A erledigt, das Fitnesstudio und die Mitgliedschaft trat komplett in den Hintergrund.
Anfang April, wollte Person A die Mitgliedskarte zurückbringen und  erfuhr, dass sie nun in einer 24 monatigen Mitglieschaft sei, da nicht vom Vetrag zurückgetreten wurde.

 + + + F R A G E N + + +  F R A G E N + + +

Frage 1.

Ist es sinnvoll noch auf Kulanz der Geschäftsführung zu hoffen und dort am 20.04.vorzusprechen um zu versuchen die Mitgliedschaft zu wiederrufen?
Argument: Einweisungstermin und Möglichkeit des Kennenlernens war erst ab dem 20.03.
Und gesundheitliche Probleme ja, wie viel der persönlichen Probleme sollte Person A offenbaren ?

Möglichkeit 2.
sollte die Mitgliedschaft weiterlaufen müssen, sollte Person A ein Attest über die Sportunfähigkeit einreichen, da eine Nutzung des Studios gesundheitlich nicht möglich ist um damit die Mitgliedschaft zu pausieren oder eine außerordentliche Kündigung zu erzielen oder liegt das im Ermessenspielraum /Kulanz des Fitnesstudios?

Falls ja, wieviele gesundheitliche Informationen müssen dem Fitnesstudio gegenüber preisgegeben werden (Schweigepflicht /Datenschutz)? Sollte beispielsweise die Diagnose einer psychischen oder weiterer, noch nicht beim Ersttermin offenbarter körperlichen Erkankung preisgegeben werden?
Welche nicht körperlichen Erkrankungen wären Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Kann mit dem Wiedereintreten psychischer Probleme aufgrund unvorhersehbarer Belastungen nach Vetragsunterzeichnung argumentiert werden?
Sollte/könnte vorher der Vertrag mit einem einfachen Attest vom Hausarzt stillgelegt oder gekündigt werden, falls ein ausführliches Attest der Fachärzte von Person A nicht schnell genug zu erhalten ist (Wartezeit Termin bei Fachärzten )?

Person A hat versäumt nach einem „Probemonat“ in einem Fitnesstudio rechtzeitig Rücktritt einzureichen.
Es wurde eine Mitgliedschaft für 6 Monate unterschrieben, die während eines Probemonats hätte gekündigt werden müssen. Dies wurde versäumt. Weitere Modalitäten über die Mitgliedschaft mit dem Mitarbeiter sollten nach dem 1 Einweisungstermin und Probe erfolgen.
Einweisungstermin fand 18 Tage später als schriftlich (Vertragsbeginn) vereinbart statt.
Nun gibt es Forderungen von 210€, deren einzelne, unbenannte Posten bis jetzt nicht voll nachvollziehbar sind, sollen binnen 7 Tagen nachgekommen werden. Auch der Probemonat soll voll mitgezahlt werden.
Person A muss einen Weg finden, die SItuation schnell zu lösen um ggf. Mahngebühren abzuwenden. Finanziell ist sie nicht in der Lage den Forderungen nachzukommen (ALG II), das Fitnesstudio kann aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden.

Einweisungstermin und damit Beginn der Mitgliedschaft am 02.03. nach Krankheit und vorheriger mündlicher Zusage eines Mitarbeiters, dass dies problemlos sei, verschoben. Neuer Einweisungstermin 20.03. Danach 1x Probe im Fitnesstudio. (Person A dachte Probemonat begänne mit Einweisung, da dies beim ersten Gespräch, leider nur mündlich, mitgeteilt wurde.)
Dann aufgrund persönlicher gesundheitlicher Probleme und eines unerwarteten Trauerfalls durch die Belastung in eine Krise geraten. Nur Nötigstes wurde von Person A erledigt, das Fitnesstudio und die Mitgliedschaft trat komplett in den Hintergrund.
Anfang April, wollte Person A die Mitgliedskarte zurückbringen und erfuhr, dass sie nun in einer 24 monatigen Mitglieschaft sei, da nicht vom Vetrag zurückgetreten wurde.

      • F R A G E N + + + F R A G E N + + +

Frage 1.

Ist es sinnvoll noch auf Kulanz der Geschäftsführung zu hoffen und dort am 20.04.vorzusprechen um zu versuchen die Mitgliedschaft zu wiederrufen?
Argument: Einweisungstermin und Möglichkeit des Kennenlernens war erst ab dem 20.03.
Und gesundheitliche Probleme ja, wie viel der persönlichen Probleme sollte Person A offenbaren ?

Möglichkeit 2.
sollte die Mitgliedschaft weiterlaufen müssen, sollte Person A ein Attest über die Sportunfähigkeit einreichen, da eine Nutzung des Studios gesundheitlich nicht möglich ist um damit die Mitgliedschaft zu pausieren oder eine außerordentliche Kündigung zu erzielen oder liegt das im Ermessenspielraum /Kulanz des Fitnesstudios?

Falls ja, wieviele gesundheitliche Informationen müssen dem Fitnesstudio gegenüber preisgegeben werden (Schweigepflicht /Datenschutz)? Sollte beispielsweise die Diagnose einer psychischen oder weiterer, noch nicht beim Ersttermin offenbarter körperlichen Erkankung preisgegeben werden?
Welche nicht körperlichen Erkrankungen wären Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Kann mit dem Wiedereintreten psychischer Probleme aufgrund unvorhersehbarer Belastungen nach Vetragsunterzeichnung argumentiert werden?
Sollte/könnte vorher der Vertrag mit einem einfachen Attest vom Hausarzt stillgelegt oder gekündigt werden, falls ein ausführliches Attest der Fachärzte von Person A nicht schnell genug zu erhalten ist (Wartezeit Termin bei Fachärzten )?

Person A hat versäumt nach einem „Probemonat“ in einem Fitnesstudio rechtzeitig Rücktritt einzureichen.
Statt wie angekündigt 24 ist nun zwar nur noch von 6 Monaten Laufzeit die Rede.
Forderungen von 210€, die bis jetzt nicht voll nachvollziehbar sind, sollen binnen 7 Tagen nachgekommen werden. Auch der Probemonat soll voll mitgezahlt werden.
Person A muss einen Weg finden, die SItuation schnell zu lösen um ggf. Mahngebühren abzuwenden. Finanziell ist sie nicht in der Lage den Forderungen nachzukommen (ALG II), das Fitnesstudio kann aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden.

Einweisungstermin und damit Beginn der Mitgliedschaft am 02.03. nach Krankheit und vorheriger mündlicher Zusage eines Mitarbeiters, dass dies problemlos sei, verschoben. Neuer Einweisungstermin 20.03. Danach 1x Probe im Fitnesstudio. (Person A dachte Probemonat begänne mit Einweisung, da dies beim ersten Gespräch, leider nur mündlich, mitgeteilt wurde.)
Dann aufgrund persönlicher gesundheitlicher Probleme und eines unerwarteten Trauerfalls durch die Belastung in eine Krise geraten. Nur Nötigstes wurde von Person A erledigt, das Fitnesstudio und die Mitgliedschaft trat komplett in den Hintergrund.
Anfang April, wollte Person A die Mitgliedskarte zurückbringen und erfuhr, dass sie nun in einer 24 monatigen Mitglieschaft sei, da nicht vom Vetrag zurückgetreten wurde.

      • F R A G E N + + + F R A G E N + + +

Frage 1.

Ist es sinnvoll noch auf Kulanz der Geschäftsführung zu hoffen und dort am 20.04.vorzusprechen um zu versuchen die Mitgliedschaft zu wiederrufen?
Argument: Einweisungstermin und Möglichkeit des Kennenlernens war erst ab dem 20.03.
Und gesundheitliche Probleme ja, wie viel der persönlichen Probleme sollte Person A offenbaren ?

Möglichkeit 2.
sollte die Mitgliedschaft weiterlaufen müssen, sollte Person A ein Attest über die Sportunfähigkeit einreichen, da eine Nutzung des Studios gesundheitlich nicht möglich ist um damit die Mitgliedschaft zu pausieren oder eine außerordentliche Kündigung zu erzielen oder liegt das im Ermessenspielraum /Kulanz des Fitnesstudios?

Falls ja, wieviele gesundheitliche Informationen müssen dem Fitnesstudio gegenüber preisgegeben werden (Schweigepflicht /Datenschutz)? Sollte beispielsweise die Diagnose einer psychischen oder weiterer, noch nicht beim Ersttermin offenbarter körperlichen Erkankung preisgegeben werden?
Welche nicht körperlichen Erkrankungen wären Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Kann mit dem Wiedereintreten psychischer Probleme aufgrund unvorhersehbarer Belastungen nach Vetragsunterzeichnung argumentiert werden?
Sollte/könnte vorher der Vertrag mit einem einfachen Attest vom Hausarzt stillgelegt oder gekündigt werden, falls ein ausführliches Attest der Fachärzte von Person A nicht schnell genug zu erhalten ist (Wartezeit Termin bei Fachärzten )?