Unterhalt für Sohn - 22 Jahre und älter

Hallo,

stellen wir uns eine erfundene Familie vor. :smile:

Die Eltern arbeiten, der Sohn ist 22 Jahre alt, hat schon Abitur gemacht, die Wehrdienst seit einem Monat geleistet und jetzt Zuhause rumsitzt, weder nach Arbeit noch Studium oder Ausbildung sucht.

Die Mutter weint, der Vater ist verärgert.

  1. Was könnte man tun? Zum Arbeitsamt schicken oder, wenn er sich weigert, selbst hin gehen?
  2. Den Sohn mit 23 Jahren aus dem Haus rausschmeißen? Wenn er weiter so macht und keinen eigenen Einkommen hat, müssen die Eltern seine neue Wohnung, Unterhalt etc. bezahlen? Bis er mindestens 25 Jahre alt ist?
  3. Wo soll / kann er die eigene Geldunterstützung (oder wie auch immer es heißt) beantragen?
  4. Wie wird der Geld-Anteil berechnet, den die Eltern aufbringen müssen? Gibt’s im Internet eine Seite, wo man das ausrechnen kann?

Viele Grüße
Leo

Hallo,

volljährige „Kinder“ müssen sich entweder in einer Ausbildung (Schule, Studium, Lehre o. nä.) befinden oder arbeitsunfähig (behindert, krank) sein oder nachweisen, dass sie sich effektiv um ein eigenes Erwerbseinkommen bemühen um von den Eltern Unterhalt zu bekommen.
Wenn diese „Kinder“ nach der Schule/Ausbildung keine Arbeit finden in ihrem eigenen Beruf, müssen sie auch unter ihrem Status (z. B. studierter Lehrer als Hamburger Brater bei McD) zur Arbeit verdingen.

Als Konsequenz aus dieser Rechtspraxis hat der Sohn schlechte „Unterhaltskarten“, wenn ihn die Eltern vor die Tür setzen, weil er ihren (nachgewiesenen) Aufforderungen sich um ein Erwerbseinkommen zu bemühen nicht nachkommt.

Er kann dann bei Hartz IV Unterstützung beantragen. In vielen Städten gibt es Programme für arbeitslose junge Leute unter 25 Jahren. Sie bekommen bevorzugt irgendwelche Jobs.

Wenn die ARGE dann bei den Eltern Geld holen will, verweigern diese mit Hinweis auf die Erwerbspflicht des Juniors dieses. Dann muss Junior klagen und fällt mit ziemlicher Sicherheit auf die Schn…

Urteile in dieser Richtung gibt es relativ viele.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Als Konsequenz aus dieser Rechtspraxis hat der Sohn schlechte
„Unterhaltskarten“, wenn ihn die Eltern vor die Tür setzen,
weil er ihren (nachgewiesenen) Aufforderungen sich um ein
Erwerbseinkommen zu bemühen nicht nachkommt.

Wie bzw. in welcher Form müssen die Eltern diese Aufforderungen nachweisen?

Er kann dann bei Hartz IV Unterstützung beantragen. In vielen
Städten gibt es Programme für arbeitslose junge Leute unter 25
Jahren. Sie bekommen bevorzugt irgendwelche Jobs.

Soll der Sohn sich wegen der Unterstützung ans Arbeitsamt wenden, oder?
(Die Mutter will mit allen Mitteln verhindern, dass „der Sohn vor Hunger stirbt oder auf der Strasse schlafen muss“.)

Wenn die ARGE …

Was ist eigentlich ARGE ?
Neue Abkürzung fürs Arbeitsamt?

Gruß
Leo

Er kann dann bei Hartz IV Unterstützung beantragen. In vielen
Städten gibt es Programme für arbeitslose junge Leute unter 25
Jahren. Sie bekommen bevorzugt irgendwelche Jobs.

Soll der Sohn sich wegen der Unterstützung ans Arbeitsamt
wenden, oder?
(Die Mutter will mit allen Mitteln verhindern, dass „der Sohn
vor Hunger stirbt oder auf der Strasse schlafen muss“.)

Wenn die ARGE …

Was ist eigentlich ARGE ?
Neue Abkürzung fürs Arbeitsamt?

Sohn hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da noch nie gearbeitet. Also gibt es nur ALgII=hartz IV, dies gibt es von der ARGE. Das Arbeitsamt ist nur für ALG I zuständig.
Und es wird nicht einfach werden, weil Sohn noch unter 25 ist. Er wird wohl keine Wohnung bekommen, es sei denn, die Fam.verhältnisse sind so zerrüttet, daß er nicht mehr zu Hause wohnen kann.

Sohn hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da noch nie
gearbeitet. Also gibt es nur ALgII=hartz IV, dies gibt es von
der ARGE. Das Arbeitsamt ist nur für ALG I zuständig.
Und es wird nicht einfach werden, weil Sohn noch unter 25 ist.
Er wird wohl keine Wohnung bekommen, es sei denn, die
Fam.verhältnisse sind so zerrüttet, daß er nicht mehr zu Hause
wohnen kann.

  1. Was ist „ARGE“ ?
  2. Was passiert wenn der Sohn im Hause nicht geduldet werden, bis er 25 Jahre ist? Wenn z.B. das Schlos mal ausgetauscht wird…