Mal folgenden Fall angenommen:
Mann und Frau trennen sich, 2 Kinder, 11 und 13 Jahre alt. Beide haben das Sorgerecht. Die Frau möchte die Kinder bei sich behalten, nimmt einen Halbtagsjob an. Die Frau sorgt also für den Betreuungsunterhalt der Kinder. Der Mann ist selbständig, sorgt künftig für den Barunterhalt (= monatliche Zahlungen). Die Frau erhält dazu auch das komplette Kindergeld, hat somit gut über 1000 Euro monatlich für die Kinder.
Die Frau lernt einen neuen Partner kennen und kümmert sich fortan nur sporadisch um die Kinder. Diese müssen sich in ihren Zimmern aufhalten, wenn der Neue da ist. An jedem Wochenende werden die Kinder abgeschoben, sie will die Wochenenden für sich haben. Hausaufgaben werden nicht mehr betreut, Mittagessen gibt es erst ab 15 Uhr.
Der Mann nimmt die Kinder gerne, sie sind jeden Freitag bis Sonntag bei ihm. Er sorgt für die Freizeitaktivitäten der Kinder, zahlt ihre kleinen Wünsche bei Einkäufen, kauft Lebensmittel, Kleidung, Essengehen, zahlt Reparaturen für Fahrräder etc. Der Mann muß die Kinder auch zu Hause abholen.
Als die Kinder grundsätzlich ungeduscht von der künftigen Ex-Frau kommen, beschleicht ihn der Verdacht, daß die Frau den Unterhalt kassiert, die Kinder aber gerne abschiebt, damit sie die Unterhaltszahlungen für ihr Privatvergnügen ausgeben kann.
Ist das nachvollziehbar? Gibt es eine Regelung, ab wann Unterhalt kürzbar ist, wenn die Kinder eine bestimmte Zeit beim Vater wohnen?