Unterhalt und Hartz4 (AlG2)

Hallo,

Hab mir gerade die Düsseldorfer Tabelle angeschaut und mir stellt sich folgende Frage:

Kann von einem AlG2-Empfänger durch das Jugendamt Unterhalt für einen 14-jährigen Sohn gefordert werden?
Und was ist, wenn dieser AlG2-Empfänger einen Job findet, bei dem er nur wenig mehr als AlG2 verdient?
Laut Düsseldorfer Tabelle steht da etwas von 291€ Unterhalt, jedoch auch noch irgendwas von Bedarfskontrollbetrag von 770/890€. Ist dieser Bedarfskontrollbetrag der Betrag, der ihm auf jeden Fall für sich selbst bleiben muß, oder kann das Jugendamt sagen „Ist uns doch egal, ob Sie Ihre Miete zahlen können, sie müssen jetzt erst Unterhalt löhnen“.

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

ein AlG2-Empfänger ist nicht leistungsfähig und kann keinen Unterhalt zahlen. Er sollte dies tunlichst auch vermeiden, da dies u. U. zur Kürzung des AlG2-Geldes führen kann.

Aber:
Dadurch erlischt nicht der Unterhaltsanspruch, sondern die Unterhaltsschulden werden von Monat zu Monat mehr, einschließlich Verzinsung. D. h., sobald der Unterhaltszahler wieder leidensleistungsfähig ist, werden die bis dahin aufgelaufenen Unterhaltsschulden fällig und er muß sie zusätzlich zum laufenden Unterhalt begleichen.

Die einzige Möglichkeit, aus diesem Fass ohne Boden zu entkommen besteht darin, den Unterhaltstitel für diese Zeit außer Kraft zu setzen. Dies geht über das Jugendamt oder notfalls Anwalt und Gericht. Der Aufwand lohnt sich auf jeden Fall.

Viele Grüße
Jekyll (IANAL)

Hallo Jekyll,

Danke für die Infos. Ich werde sie weiterleiten.

Gruß und *
Sticky