Hallo,
Hab mir gerade die Düsseldorfer Tabelle angeschaut und mir stellt sich folgende Frage:
Kann von einem AlG2-Empfänger durch das Jugendamt Unterhalt für einen 14-jährigen Sohn gefordert werden?
Und was ist, wenn dieser AlG2-Empfänger einen Job findet, bei dem er nur wenig mehr als AlG2 verdient?
Laut Düsseldorfer Tabelle steht da etwas von 291€ Unterhalt, jedoch auch noch irgendwas von Bedarfskontrollbetrag von 770/890€. Ist dieser Bedarfskontrollbetrag der Betrag, der ihm auf jeden Fall für sich selbst bleiben muß, oder kann das Jugendamt sagen „Ist uns doch egal, ob Sie Ihre Miete zahlen können, sie müssen jetzt erst Unterhalt löhnen“.
Gruß
Sticky