Unterhaltsberechnung durch Anwalt anders als Amt?

Hallo,

seit 15 Jahren geistert bei uns eine Geschichte herum, deren Auflösung mich interessieren würde.

angenommen, zwei „Kinder“ (A+B) in der ersten Ausbildung, 19+20 Jahre alt, bezögen Unterhalt vom Vater.

Eines der Kinder (A) beantragt Bafög, das Amt errechnet anhand der Unterlagen des Vaters die Beiträge (Unterhalt, Bafög-Beitrag).
Dem anderen Kind (B) ist der Unterhalt zu niedrig und möchte gerne anwaltlich, wenn nötig gerichtlich einen höheren Unterhalt erstreiten, Kind A zieht allerdings nicht mit.

Kind B erklärt daraufhin, keine Chancen auf Erhöhung zu haben, weil Kind A den Weg nicht mitgehen möchte. Kind A beruft sich auf Berechnung des Amtes, dass diese den angemessenen Wert angesetzt hätten.

Hat Kind A seinem Geschwister den Weg auf mehr Unterhalt verspielt?

*interessiert*
Dany

Ich verstehe das Problem nicht. Der Anspruch auf Unterhalt ist individuell.

An welcher Stelle müsste A also weshalb mitziehen?

hallo,

B meinte wohl, dass wenn A sagt, der Unterhalt sei ausreichend, ihm das von Vaterseite aus rechtlich schaden könne, er also keinen Erfolg bei seiner höheren Unterhaltsforderung haben könne…

freue mich auf Antwort,

lg, Dany

Hallo

B meinte wohl, dass wenn A sagt, der Unterhalt sei ausreichend, ihm das von Vaterseite aus rechtlich schaden könne, er also keinen Erfolg bei seiner höheren Unterhaltsforderung haben könne…

Wenn B daraufhin auf eine Unterhaltsklage verzichtet, dann ist es wohl auch so.

Ich hab von so einem Fall noch nicht gehört, aber meiner Meinung nach kann es genauso wenig schaden, wie z. B. es Herrn X schaden würde, der von seinem Arbeitgeber die Bezahlung seiner Überstunden einklagen will, wenn sein Kollege Y sagt, er sei es zufrieden, wenn er seine Überstunden nicht bezahlt bekommt. -
Politisch schadet sowas, aber rechtlich kann es meiner Meinung nach nicht schaden.

Mir selber kommt es übrigens so vor, als sei der gesetzliche Selbsthalt für Eltern erwachsener Kinder höher als das, was das Bafög-Amt dafür vorsieht. Mal abgesehen davon: Was die Eltern an Unterhalt mehr bezahlen, zahlt das Bafög-Amt weniger. Oder wollte B nicht studieren? - Ach so, die Geschichte ist schon 15 Jahre alt.

Viele Grüße

B meinte wohl, dass wenn A sagt, der Unterhalt sei
ausreichend, ihm das von Vaterseite aus rechtlich schaden
könne, er also keinen Erfolg bei seiner höheren
Unterhaltsforderung haben könne…

Da die Ansprüche individuell sind und individuell berechnet werden, ist es für die Bestimmung der Höhe oder - allgemein - irgendwelche Erfolgsaussichten für eine höhere Forderung vollkommen egal, was A meint, glaubt, tut und äußert …

Der Unterhalt von B bestimmt sich nach den Gegebenheiten auf des Vaters Seite und auf Seiten B’s. A hat mit dem Procedere direkt nichts zu tun, indirekt beeinflusst sein Unterhaltsanspruch natürlich schon die Höhe des Unterhalts, die an B geleistet werden kann; allerdings spielen auch hier Glaube und Zufriedenheit keine Rolle. Es geht nur um harte Zahlen und Fakten.

Hallo,

danke, so können 15 Jahre Vorwürfe endlich ruhen :smile:

lg, A