Hallo,
seit 15 Jahren geistert bei uns eine Geschichte herum, deren Auflösung mich interessieren würde.
angenommen, zwei „Kinder“ (A+B) in der ersten Ausbildung, 19+20 Jahre alt, bezögen Unterhalt vom Vater.
Eines der Kinder (A) beantragt Bafög, das Amt errechnet anhand der Unterlagen des Vaters die Beiträge (Unterhalt, Bafög-Beitrag).
Dem anderen Kind (B) ist der Unterhalt zu niedrig und möchte gerne anwaltlich, wenn nötig gerichtlich einen höheren Unterhalt erstreiten, Kind A zieht allerdings nicht mit.
Kind B erklärt daraufhin, keine Chancen auf Erhöhung zu haben, weil Kind A den Weg nicht mitgehen möchte. Kind A beruft sich auf Berechnung des Amtes, dass diese den angemessenen Wert angesetzt hätten.
Hat Kind A seinem Geschwister den Weg auf mehr Unterhalt verspielt?
*interessiert*
Dany