Unterhaltsforderung ewig offen?

Hallo!

Beispielfall Scheidung zwischen Erika und Sepp vor vielen Jahren.
Erikas Anwalt fordert nun (viele Jahre nach Scheidung) erstmals und mehrmals per Brief Unterhalt von Sepp, z.B. pauschal 1500.- Euro monatlich ohne weitere Begründung.

Sepp antwortet Anfang Juni 2014 ohne Anwalt mit Verweis auf §1569 und fragt nach detaillierter Begründung, bekommt bisher keine Antwort.
Hier is noch nix entschieden, aber nun die Frage:

Hat Erikas Anwalt mit seinem Schreiben Dez 2013 sich mit geringem Aufwand für immer(?) das Recht der rückwirkenden Forderung eines Unterhalts besorgt?

Kann Sepp irgendwie nen Deckel drauf machen?

Grüße!
Timsy

Hallo,

das ist eine etwas Merkwürdige Forderung, nach dem Prinzip: Try and Error.

Ich halte diese Forderung für zumindes anfechtbar…

Ich würde einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Lohnt sich bei dieser Situation auf alle Fälle. das Unterhaltsrecht ist ein klein wenig verzwickt, so daß sich die Investition in einen Rechtsanwalt bei der geschilderten Situation sicherlich lohnt.

Grüße
miamei

Danke, ABER:
Manchmal hat die Gegenseite nur das Ziel, Kosten zu generieren. Besonders weil unser Rechtssystem jedem, der mal nen Kontaoauszug mit Null Euro vorlegt Prozesskostenbeihilfe gewährt.
Das verführt zu sinnlosen Klagen, und der brave Steuerzahler blecht ja dafür.
Die Prüfung ob „arm“ und PKH- bedürftig ist offensichtlich lächerlich, wenn z.B. jemand kürzlich ein Haus verkauft hat und diese „Einnahme“ keine Rolle spielt, weil er den NULL- Euro - Kontoauszug vorlegt.
Die Aufgabenstellung für den „Geforderten“ Sepp in so einem Fall ist also eben so lange wie möglich OHNE Anwalt auszukommen.
Sonst hat Erika ja wieder mal ein Ziel erreicht.
Grüße!

Timsy

Manchmal hat die Gegenseite nur das Ziel, Kosten zu
generieren. Besonders weil unser Rechtssystem jedem, der mal
nen Kontaoauszug mit Null Euro vorlegt Prozesskostenbeihilfe
gewährt.
Das verführt zu sinnlosen Klagen, und der brave Steuerzahler
blecht ja dafür.

Nein, so ist es nun auch wieder nicht.

Bei der Gewährung der PKH wird im Vorfeld geprüft, um Aussicht auf Erfolg besteht. Besteht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gibt es auch keine PKH:

http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/02_rechtsuchend…

Danke!
Das ist aus meiner Sicht soweit die Theorie.
In der Praxis wird wohl Einkommen und Vermögen nicht wirklich geprüft, sondern man vertraut offensichtlich dem Antragsteller.
Wo sonst kann jemand z.B. sein Haus „verschenken“ und daraufhin Hartz 4 beantragen…
Wie wäre sonst erklärbar, dass jemand nach einer Trennung ein Haus behält, dann verkauft und kurz darauf PKH von unseren Steuern erhält?
Kann er wirklich behaupten, er habe alles versehentlich verspielt, versoffen oder so?
Ohne Prüfung und Offenbarungseid?
Und wenn ja, sollte man für solche Fäll die PKH- Messlatte im Interesse der Steuerzahler nicht etwas höher legen?

Grüße!
Timsy

Bei der Gewährung der PKH wird im Vorfeld geprüft, um Aussicht
auf Erfolg besteht. Besteht keine hinreichende Aussicht auf
Erfolg gibt es auch keine PKH:

Danke!
Das ist aus meiner Sicht soweit die Theorie.
In der Praxis wird wohl Einkommen und Vermögen nicht wirklich geprüft, sondern man vertraut offensichtlich dem Antragsteller.
Wo sonst kann jemand z.B. sein Haus „verschenken“ und daraufhin Hartz 4 beantragen…
Wie wäre sonst erklärbar, dass jemand nach einer Trennung ein Haus behält, dann verkauft und kurz darauf PKH von unseren Steuern erhält?
Kann er wirklich behaupten, er habe alles versehentlich verspielt, versoffen oder so?
Ohne Prüfung und Offenbarungseid?
Und wenn ja, sollte man für solche Fäll die PKH- Messlatte im Interesse der Steuerzahler nicht etwas höher legen?

Grüße!
Timsy

Bei der Gewährung der PKH wird im Vorfeld geprüft, um Aussicht
auf Erfolg besteht. Besteht keine hinreichende Aussicht auf
Erfolg gibt es auch keine PKH:

Danke!

Gerne!

Das ist aus meiner Sicht soweit die Theorie.

Nein, das ist Praxis.

In der Praxis wird wohl Einkommen und Vermögen nicht wirklich
geprüft, sondern man vertraut offensichtlich dem
Antragsteller.
Wo sonst kann jemand z.B. sein Haus „verschenken“ und
daraufhin Hartz 4 beantragen…
Wie wäre sonst erklärbar, dass jemand nach einer Trennung ein
Haus behält, dann verkauft und kurz darauf PKH von unseren
Steuern erhält?
Kann er wirklich behaupten, er habe alles versehentlich
verspielt, versoffen oder so?
Ohne Prüfung und Offenbarungseid?
Und wenn ja, sollte man für solche Fäll die PKH- Messlatte im
Interesse der Steuerzahler nicht etwas höher legen?

Meine Antwort bezog sich darauf, das die PKH nur bei Aussicht auf Erfolg gewährt wird. Von vornherein aussichtslose Verfahren, werden nicht durch die PKH gedeckt.

Wie genau die Einkommensverhältnisse geprüft werden, kann ich nicht sagen. Natürlich kann es zur Gewährung von PHK kommen, wenn absichtlich gelogen wird. Der Antragsteller muß aber möglicherweise mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Falsche-Angaben-bei-…

Du schreibst widersprüchlich. Ist das Haus nun verschenkt oder verkauft?

Bei einer Schenkung kann u. U. bei Verarmung des Schenkers das Sozialamt noch 10 Jahre auf das Geschenk „zurückgreifen“, also Geld vom Geschenkten fordern.

http://www.helpster.de/schenkung-rueckgaengig-machen…

Wie es aussieht, wenn das Haus verkauft wurde und das Geld auf den Kopf gehauen wurde, kann ich nicht sagen. Da sollte ein man vielleicht einen Anwalt einschalten.

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„Bei der Gewährung der PKH wird im Vorfeld geprüft, um Aussicht auf Erfolg besteht. Besteht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gibt es auch keine PKH“

Grundsätzlich ja, ABER:
Es gibt angeblich nur eine einmalige Beurteilung zu Beginn der Auseinandersetzungen, z.B. zur Frage „Zugewinn“. Wenn diese positiv ausfällt, wird angeblich PKH weiter gewährt, auch wenn’s später um (aussichtslosen) Unterhalt zwischen den Betroffenen geht.
So wurde mir erklärt, warum solche unsinnigen PKH- „Baustellen“ vom trotzdem Steuerzahler übernommen werden.
Zweifel an der Bedürftigkeit sollten doch entstehen wenn Erika’s Haus plötzlich „verschwindet“, aber die Gegenseite (hier Sepp) wird ja nicht dazu befragt. Ein Recht auf Auskunft oder Offenbarungseid von Erika hat Sepp nicht. Er weiß nur, dass das Haus 160.000.- Euro Gutachterwert hatte, für 120.000.- schnell verkauft wurde (daher mein ironischer Begriff „verschenkt“) und für 60.000,- eine Mietwohnung gekauft wurde. Also ca. 60.000.- „verschwanden“
Das muss jetzt der Steuerzahler kompensieren mit PKH etc. Und Sepp, weil er evt. wieder sinnlos nen  Anwalt braucht.

In der Praxis wird wohl Einkommen und Vermögen nicht wirklich geprüft, sondern man vertraut offensichtlich dem Antragsteller.
„Wie genau die Einkommensverhältnisse geprüft werden, kann ich nicht sagen. Natürlich kann es zur Gewährung von PHK kommen, wenn absichtlich gelogen wird.“
Gelogen wird immer absichtlich. Versehentlich wär‘s ja sowas wie ein Irrtum, keine Lüge.
Wenn der Staat der Erika die Lüge fast schon aufdrängt (sag was du willst, wir glauben dir ungeprüft) ist es auch kein Wunder.

„Der Antragsteller muss aber möglicherweise mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen.“

Gut.
Wer kann die auslösen?
Wie?

„Wie es aussieht, wenn das Haus verkauft wurde und das Geld auf den Kopf gehauen wurde, kann ich nicht sagen. Da sollte ein man vielleicht einen Anwalt einschalten.“

Den schon wieder Sepp zahlen muss? Hat der Staat gar kein Interesse an Gerechtigkeit – es ist ja irgendwie SEINE PKH, die verplempert wird, oder?
Soll Sepp ne Anzeige wegen Betrug machen?
Nen Anwalt hatte er schon - für den ist „PKH- Betrug Alltag“, kein Interesse. Oder unbequem.

Grüße!
Timsy