Unterhaltspflicht Stefkind

Liebe/-r Experte/-in,

Ich trage mich mit dem Gedanken, meinen langjährigen Freund zu heiraten, der ein volljähriges, 100% behindertes Kind hat, das voraussichtlich aber nicht bei uns leben wird. Meine Frage: Könnten meinem Freund und/oder mir finanzielle Nachteile durch eine Heirat entstehen, etwa derart, dass mein Vermögen in irgendeiner Weise Anrechnung findet, wenn das Kind z.B. dauerhaft in einem Heim oder einer Einrichtung wie „Betreutes Wohnen“ untergebracht werden sollte? Inwiefern sind Eltern oder auch Stiefeltern zum Unterhalt heranzuziehen bzw müssen sich Einkommen oder Vermögen anrechnen lassen?

hallo,
Ihr einkommen/vermögen würde nicht berücksichtigt werden, lediglich das einkommen/vermögen des leiblichen elternteils.
mfg,
Udo

Hallo,

grundsätzlich wird man nicht durch eine Heirat unterhaltspflichtig für das Stiefkind.
Es gibt jedoch Situationen, in denen dies indirekt geschehen kann - z.B. wenn der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht aufgrund geringen Einkommens nicht voll nachkommen kann (Unterhaltspflicht für Ehegatten) oder sich das Einkommen durch den Steuerklassenwechsel ändert etc. - also besser vorher durchrechnen lassen.

Herzliche Grüße
anna

Ganz herzlichen Dank

Jo

Tut mir leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen :frowning: !

Viele Grüße
Sven

Hallo,
leider kann mein Mann Ihre Fragen nicht beantworten. Mein Mann befindet sich im Krankenhaus. Tut mir leid.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo Achim. Sorry, dass ich mich erst jetzt bei dir melde. Nun mal zu deiner Frage. Natürlich wirst du unterhaltspflichtig, wenn du deinen Freund heiratest. Dann wird dein Stiefsohn zu einem Verwandten ersten Grades. Jetzt kommt es natürlich auch auf dein Vermögen an. Unterhaltspflicht entsteht dann wenn du über ein Einkommen über 100000 Euro verfügst. Ich denke, dass du dich im Vorfeld deiner Heirat von einem Anwalt beraten lassen solltest. Weißt du, ein Ehevertrag würde in deinem Fall sehr sinnvoll sein. Hier kann man dann die Unterhaltspflicht unter Umständen ausschließen. Hoffe, dass ich dir helfen konnte? MfG, Fred.

Hallo,
leider bin ich auf diesem Gebiet nicht förm und kann dir nicht weiter helfen. Viel Glück bei anderen Antworten.
Constance

Hallo, in diesem Bereich habe ich absolut keine Ahnung. Ich würde mich an eine Beratungsstelle bzw. Selbsthilfeorganisation wenden. Ansonsten ein Anwalt für Sozailrecht. Alles Gute!
mfG Ulrich

Lieber Achim,

leider ist mir Deine Anfrage irgendwie durchgeflutscht. Schade auch deswegen, weil ich vom Fach bin:

Für die Heimunterbringung kommen die Sozialleistungsträger und ggfalls die gesetzlichen Kassen bis auf einen Eigenanteil von ca. 25 Euro pro (leiblicher?) Elternteil und Monat voll auf. Und zwar dann, wenn das gesamte Jahreseinkommen beider (leiblichen?) Elternteile 100000 Euro nicht übersteigt.

Wie alle Rechtsauskünfte auf wer-weiss-was alles ohne Gewähr und Haftung. An Eurer Stelle würde ich in jedem Fall eine Beratung bei einem Sozialleistungsträger und KV in Anspruch nehmen. Das müsst Ihr nämlich sowieso wissen, was nicht da im allgemeinen auf Euch zukommt.

Welcher Sozialleistungsträger für das behinderte Kind zuständig ist, weiss sicher der behandelnde Arzt …

Viele Grüße

Franz D. Schreiner aus Oldenburg