Unterschrift ohne Datum, wie rechtskräftig?

Hallo,
wenn jemand ABG unterschreibt, aber das geforderte „Ort und Datum“ weg lässt, ist dann die Unterschrift trotzdem rechtskräftig? Darf die andere Partei Ort und Datum (am gleichen Tag und korrekt) hinzufügen oder wäre das Fälschung?

Danke,
Julia

Solange der andere Ort und Datum auf „seiner Seite“ der Unterschrift hinzufügt, wäre es nicht nur rechtlich einwandfrei, es ergäbe sich auch zwangsläufig eine Unterschrift des anderen spätetstends zu diesem Zeitpunkt.
Da die Unterschrift zur Wirksamkeit genügt, würde ich Ergänzungen jedweder Form für den anderen unterlassen.

G imager761

Hallo,

Solange der andere Ort und Datum auf „seiner Seite“ der
Unterschrift hinzufügt, wäre es nicht nur rechtlich
einwandfrei, es ergäbe sich auch zwangsläufig eine
Unterschrift des anderen spätetstends zu diesem Zeitpunkt.

Und wenn es eine einseitige Unterschrift ist? („Ich erkläre mich mit den AGB einverstanden“)?