Urheberrechte Foto

Verkauft jemand Fotos, ohne den Eigentümer und Urheber dieser zu fragen. Was kann derjenige dann tun, wenn die Bilder in einem Geschäft zum Verkauf angeboten werden. Ist der Betreffende dann berechtigt diese auf eigene Faust zu entfernen eine Verwarnung auszusprechen und sich vorzubehalten, rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen und Schadenersatz zu verlangen?

Hallo,

Verkauft jemand Fotos, ohne den Eigentümer und Urheber dieser

wie immer: Kommt darauf an. Wenn vom Urheber entsprechende Rechte eingeräumt werden, wäre das okay. Fremdes Eigentum zu verkaufen ist natürlich nie okay. Ob es sich nun um Fotos handelt oder sonst was. Da kämen unterschiedliche Straftatbestände in Frage: Diebstahl, Unterschlagung, Raub…

Je nach dem, wie der Verkäufer in den Besitz der Fotos gekommen ist.

zu fragen. Was kann derjenige dann tun, wenn die Bilder in
einem Geschäft zum Verkauf angeboten werden. Ist der
Betreffende dann berechtigt diese auf eigene Faust zu
entfernen eine Verwarnung auszusprechen und sich

Auf eigene Faust ging im Wilden Westen. In einem Rechtsstaat ist natürlich der Rechtsweg einzuhalten. Verwarnungen kann man natürlich aussprechen, soviel man will. Rechtlich ist das relativ irrelevant.

vorzubehalten, rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen und
Schadenersatz zu verlangen?

Vorbehalten kann man sich natürlich auch alles, unabhängig davon, ob das tatsächlich durchzusetzen ist. Ein Vorbehalten bringt aber wenig.

Gruß

S.J.