Rein hypothetische Fallgestaltung:
X beginnt eine Ausbildung im öffentlichen Dienst als Beamtenanwärter und schließt die Ausbildung erfolgreich mit Diplom ab.
Danach ist X weiter dort beschäftigt als Beamter.
Das Beamtenverhältnis wird aus irgendeinem Grund plötzlich beendet.
X wird Angestellter im öffentlichen Dienst.
Die vorherige Zeit wird komplett nachversichert in der Rentenversicherung.
Die VBL ist davon nicht betroffen. Eine Beitragszahlung oder Meldung von Anrechnungszeiten existiert für diese Zeit nicht.
Ab Beginn des Angestelltenverhältnisses werden aber Pflichtbeiträge zur VBL
abgeführt.
2002 wird das Punktesystem bei der VBL eingeführt. X bekommt eine Startgutschrift.
Ab (z.B.) 2006 bekommt X Rente und die Zusatzrente von der VBL.
Die Zeit der Ausbildung (Hochschule) und der Zeit bis zum Eintritt ins Angestelltenverhältnis wird bei der VBL auf dem Rentenbescheid nicht angezeigt. X bemerkt das nicht.
Hätte hier überhaupt eine Anrechnung (bei der VBL) der Ausbildungszeiten erfolgen müssen, weil X seit Ausbildungsbeginn im öffentlichen Dienst beschäftigt war?
Wenn ja, wie wären diese Zeiten bewertet worden? (Rentenerhöhend mit einem fiktiven Entgelt oder zeitraumverlängernd mit oder ohne Nachteile?)
Wenn ja, wären diese Zeiten durch das neue Gesetz ab 2012 wieder „rausgeflogen“ oder wären diese Zeiten geschützt, weil vor Änderung der Rechtslage bereits Rente gezahlt wurde?
Wie lange ist die Verjährungsfrist für eine rückwirkende Neuberechnung der Startgutschrift mit diesen Zeiten?
Ich freue mich über jede Antwort!