VBL Ausbildung Rente

Rein hypothetische Fallgestaltung:

X beginnt eine Ausbildung im öffentlichen Dienst als Beamtenanwärter und schließt die Ausbildung erfolgreich mit Diplom ab.
Danach ist X weiter dort beschäftigt als Beamter.

Das Beamtenverhältnis wird aus irgendeinem Grund plötzlich beendet.
X wird Angestellter im öffentlichen Dienst.
Die vorherige Zeit wird komplett nachversichert in der Rentenversicherung.
Die VBL ist davon nicht betroffen. Eine Beitragszahlung oder Meldung von Anrechnungszeiten existiert für diese Zeit nicht.
Ab Beginn des Angestelltenverhältnisses werden aber Pflichtbeiträge zur VBL
abgeführt.
2002 wird das Punktesystem bei der VBL eingeführt. X bekommt eine Startgutschrift.
Ab (z.B.) 2006 bekommt X Rente und die Zusatzrente von der VBL.

Die Zeit der Ausbildung (Hochschule) und der Zeit bis zum Eintritt ins Angestelltenverhältnis wird bei der VBL auf dem Rentenbescheid nicht angezeigt. X bemerkt das nicht.

Hätte hier überhaupt eine Anrechnung (bei der VBL) der Ausbildungszeiten erfolgen müssen, weil X seit Ausbildungsbeginn im öffentlichen Dienst beschäftigt war?

Wenn ja, wie wären diese Zeiten bewertet worden? (Rentenerhöhend mit einem fiktiven Entgelt oder zeitraumverlängernd mit oder ohne Nachteile?)

Wenn ja, wären diese Zeiten durch das neue Gesetz ab 2012 wieder „rausgeflogen“ oder wären diese Zeiten geschützt, weil vor Änderung der Rechtslage bereits Rente gezahlt wurde?

Wie lange ist die Verjährungsfrist für eine rückwirkende Neuberechnung der Startgutschrift mit diesen Zeiten?

Ich freue mich über jede Antwort!

Die Zeit der Ausbildung (Hochschule) und der Zeit bis zum
Eintritt ins Angestelltenverhältnis wird bei der VBL auf dem
Rentenbescheid nicht angezeigt. X bemerkt das nicht.

Hätte hier überhaupt eine Anrechnung (bei der VBL) der
Ausbildungszeiten erfolgen müssen, weil X seit
Ausbildungsbeginn im öffentlichen Dienst beschäftigt war?

Dir ist bekannt was man unter der VBL zu verstehen hat ?

Hier handelt es sich um eine Zusatzversorgung die der ÖD-Arbeitgeber gezahlt hat.
Vergleichbar mit einer Betrieblichen Altersversorgung.

Und da gibt es keine Anrechnungszeiten für Studium usw.

Da werden erst Beiträge vom AG gezahlt ab Eintritt als Angestellter in den öffentlichen Dienst, entsprechend des mtl. Bruttoeinkommens.

Gruß Merger

Ja, das ist mir klar.:smile: Grundsätzlich. Was nach wie vor im Raume schwebt, ist der Vergleich zwischen einer Ausbildung als Anwärter und dem eines Azubi im öffentlichen Dienst. Normalerweise gibt es bei Azubis im ÖD. die Entrichtung der Beiträge zur VBL und es wird zusätzlich bei der Rentenversicherung das Entgelt wegen geringerem Verdienst aufgewertet, weil eben eine Ausbildung stattgefunden hat. In diesem Fall ist jedoch weder das eine noch das andere passiert, obwohl eine Nachversicherung stattgefunden hat. X wurde also so gestellt, als hätte er als Angestellter (hier im ÖD) gearbeitet. Keine Aufwertung, keine Anrechnungszeit, keine VBL. Möglicherweise gibt es ja Ausnahmeregelungen, von denen ich nichts weiß? Wäre es evtl. sogar möglich gewesen, dass X hätte selbst die Beitragszahlung zur VBL nachentrichten können, worauf ihn niemand hingewiesen hat? Es gibt ja alle möglichen Sonderregelungen, die manchmal sogar die Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung nicht wissen…