Verbraucher - Insolvenz

Hallo, ich mal wieder :smile:

Thema Sasser - Programmierer:
Meine Frage ist, ob Schadensersatz, zu dem der Programmierer eventuell verdonnert wird auch mit der Verbr.Insol. aus der Welt geschaffen werden kann? Oder bleiben solche Sachen von einer Verbraucher - Insolvenz unangetastet?

Das ganz allgemeine Frage würde also lauten: Hat jemand Schulden aufgrund dessen, dass er von einem Gericht zu Schadensersatz verurteilt wurde, gibt es dann für ihn die Möglichkeit, die Tilgung zu umgehen indem er Verbraucher - Insolvenz anmeldet?

Ich freue mich auf eure Antworten

Timi

Hallo Du, :smile:

Das ganz allgemeine Frage würde also lauten: Hat jemand
Schulden aufgrund dessen, dass er von einem Gericht zu
Schadensersatz verurteilt wurde, gibt es dann für ihn die
Möglichkeit, die Tilgung zu umgehen indem er Verbraucher -
Insolvenz anmeldet?

Nein, klappt nicht:

_§ 302 InsO

Ausgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

  1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte;
  2. Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
  3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden._
    Aus:
    http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html

Grüße,

Anwar

PS: Danke an Christian (exc).

Hallo,

das ist so nicht ganz richtig dargestellt. Nach § 302 InsO bleiben Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen ausgenommen. Dies ist ausschließend geregelt. Das bedeutet, nur Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Die meisten Handlungen, die zu einem Schadenersatzanspruch führen, stammen nicht aus vorsätzlich begangenen Handlungen, sondern aus fahrlässigen oder höchstens grob fahrlässigen. Und eine vorsätzlich begangene Handlung impliziert zwingend, dass diese Handlung mit der Feststellung des Vorsatzes abgeurteilt ist. Wenn der Betroffene also nicht wegen Vorsatz verurteilt worden ist, trifft ihn nicht die Regel des § 302 InsO.
Dann ist die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden und wird genauso behandelt wie jede andere Forderung im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Gruß,
Francesco

Hallo!

Ja, auch Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich nur quotenmäßig zu befriedigen.

Man kann aber nicht einfach mal so, weil es so praktisch ist, Insolvenz anmelden. Dafür muss man schon zahlungsunfähig sein - dann ist man aber wiederum dazu verpflichtet.

Man darf aber auch nicht vorsätzlich seine Zahlungsunfähigkeit herbeiführen, so etwas ist strafbar (§ 283 StGB)

Gruß
Tom

Danke /owT
.

Nachfrage
Hi,

fallen ZWANGSGELDER auch darunter? Angenommen, jemand hat Schulden, vor allem Finanzamt, bestehen aus Steuernachforderungen und Zwangsgeldern (Aufforderung zur Abgabe von der Steuererklärungen u.ä. …).

Würde mich mal interessieren.

thx

sagt Blubbi

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